(VI) Tag Ausstellung. der letzten Absendung. Inhalt. Stück. Num. Seite. 24 Juli 25 Juli 1 Aug. 3 Aug. 11 Aug. 13 Aug. 14 Aug. 18 Aug. 18 Aug. 19 Aug. 26 Aug. 2 Scpt. 5 Scpt. 9 Sept. 12 Aug. 29 Aug. 29 Aug. 29 Aug. 29 Ang. 29 Aug. 29 Aug. 29 Aug. 5 Sept. 5 Sept. 5 Sept. 10 Oct. 21 Oct. 10 Oct. Verordnung des Finanzministerit, den Wegfall eines Agiozuschlags bei den künftig im 14 Thalerfuße zu erhebenden Entrichtungen an Staatscassen berr. Decret des Ministerii des Innern, die Bestätigung der Statulen der Sächsischen Fabrik-Werkzeug-Gewerkschaft berr. Verordnung des Justizministeri, die Berichtigung einer urrichtigen Anwendung des Art. 5 des Criminalgesehbuchs bert. Verordnung des Finanzministerüi= die Herabsebung der hierländischen Couventions-W auf den Neunwerth im 14 Thalerfuße und die dießfallsige Einlösungsfrist berr. . Bekanntmachung der Landrentenbankverwaltung, die Anmeldung der Landrentenbriefe Behufs deren kuuftlger Einloͤsung in Sorten des 20 Guldenfußes betr. ....- Finanzgesetz auf die Jahre 1840, 1841 und 1842 ....— Verordnung des Finanzministerii, die Veröffentlichung der vom stän- dischen Ausschusse zu Verwaltung der Staatsschuldencasse unterm Sten August 1840 erlassenen Bekanntmachung über den bei den 29 Kammercreditcassenscheinen nachzulassenden Vorbehalt fernerer Auszahlung in Sorten des 20 Guldenfußes betr. . Verordnung des Finanzministerii, die auf die Jahre 1841 und 1842 ausgeschriebenen Steuern und Abgaben berr. Verordnung der Ministerien der Finanzen und der auswörtigen An- gelegenheiten, die mit der freien und Hansestadt Bremen ge- kosfene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Verkhrserleichterungen etr. ..... Verordnung der M inisterien der Finanzen und des Innern, einige Modificationen beziehendlich des Instituts der Landrentenbank in Folge der neuen Münzverfassung ber. . Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern „ den dieß- sährigen Aufschub der Niederjagd im Kreisdirectionsbezirke Zwik- anu brrrrr. . Verordnung des Finanzministerii, die allmählige Umwandlung der annoch als Währung des 20 Guldenfußes umlaufenden Cassen- billets in den Nennwerth nach dem 14 Thalerfuß betr. Bekanntmachung des Ministerii des Janern, die Spar- und Leihcasse zu Colditz bett. . .. Verordnung des Ministerii des Innern „ die zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Bayerschen Regierung getroffene 15ten Mai — 1820 erläuternden und er- 25sten Juni gänzenden Bestimmungen betrrr. nahme der Vaganten vom Uebereinkunft wegen mehrerer, die Convention wegen Ueber- 13 14 14 14 14 14 14 14 15 15 15 16 17 16 65 69 68 72 74 75 76 77 ·— 200 206 205 206 ul. 208 u. 211 209 u. 210 213 216 217 — 219 220 — 223 224 225 233 — 235 226 — 228