(XXIIL) —.— Gewerbe= und Personalsteuer — Crlaß von zwei Terminen derselben in der Finanzperiode 1840 — 1842 — — die durch die veraͤnderte Muͤngeintheilung sowie sonst fer- nerweit nothigen Abänderungen und Ergäanzungen bei selbiger betr. · " 4 · e 4 Hierzu die Tarife unter AA, A. E und F. ... Gewerbe- und Personalsteuerbeiträge — deren Revision fuͤr das Jahr 1812424 Gewe rböbetrieb auf dem Lande — Gesetz über dessen kuͤnftige Einrichtung Ausführungsverordnung hiertzrii und zwar: I. Vom Betriebe unzünftiger Arbeiten und Gewerbe auf dem Lande Freiheit der unzunftigen Gewerbe — Dorfleinewebern I. Vom Betriebe zünftiger Handwerke auf dem Lande Betrieb der Fabrikgewerbe auf dem Lande — Maurer, Zimmer- leute, Feueressenkehrer — Schwarzbrodbackken Zünftige, auf dem Lande geseßlich zulässige Handwerker — unter welchen Bedingungen deren Aufnahme gestattet it Toöpferwerkstätten — technisch-verwandte Hand wertsarbeiten — Land- meisterrcct ... . Inwiefern Arbeiten in Staͤdte erlaubt sind — Unterrichten von Lehrlingen — Annahme von Geselen Beziehen der Messen und Märkte — Handwerkskram am Orte — Wittwen der Dorfhandwerker — verabschiedete Soldaten III. Vom Dorfhandle . ..... Handel mit landwirthschaftlichen Erzeugnissen — Dorftram — wo— mit er erlaubt ist — Aufnahme von Dorfkramern — in welcher Anzahl sie gestattet ist — Gehuͤlfen derselben — Arzneiwaaren- haudel. 6 IV. Alloemeine, für den Dorshandel sowohl als den Handwerksbetrieb auf dem Lande gemeinschaftliche, Bestimmunggen Rechte der städtischen Innungen in Bezug auf den Gewerbsbetrieb auf dem Lande — Fortdauer besonderer ausdrucklich erworbener Rechte in Bezug auf diesen Gewerbsbetrieb Beweisführung wegen verjährten Besitzstandes — dingliche Rechte zum Dorfkram, Backen oder Schlachten — Verbot der weitern Erwerbung derselben durch Verjährung — Fabriken und Manu- facturen auf dem Lane .. . . Competenz der Gesammtcanzlei zu Glauchau — Strafen der Con— traventionen — Aufhebung aͤlterer Gesetze und Verordnungen — Oberlausitz. .. .. Goldmunzen — deren Ausprägung in hiesigen Landen, s. Mönzwesen. Grenzzoll! — die in Folge des neuen Münzsystems erforderlich werdende Um- rechnung der Geldsäße bei selbigem bttr. Hierzu die Beilage unter . . .. — — Tag. 9 Mai 9 Juni 9 Norv. 2 - 6 Nov. 9 Octk. 2 16 Nor. Seite. 66 95 307 fg. 311 — 334 334 246 254 249 254 259 251 252 6 s9. 253 254 346 348 DParagr. 4 1 —16 22 —26 27 u. 28 29 —35 36 —39