(XXVII. ) — — — Münzwesen — Geseß über das in Folge der neuen Verfassung desselben festzu- steliende Verhältniß der künftigen Landesmünzen zu den zeitheri-- gen, ingleichen zu andern Währungen, sowie über die daraus für den Gel drerkehr im Allgemeinen abzuleitenden Verbindlichkeiten Aus führungsverordnung dazu Hierzu eine Tabelle zur Umrechnung der Werthe nach Conven= tionsgeld in Courant des 14 Thalerfußes mit einem Agiozu- schlag von 238, unter a.. ... und eine Tabelle zur Uebertragung der Groschen= und Pfennigrech- nung nach Duodecimalcourant in die nach Decimalcourant des 14 Thalerfußes, nuterl3 . — — Gesetz wegen Bestrafung der muͤn;polizeilichen Uebertretungen — — den durch 99 des Gesetzes vom 21sten Juli 1840 bedingten Weg- fall cines Agiozuschlags bei den künftig im 14 Thalerfuße zu er- hebenden Entrichtungen an Staatscassen betr. 4 — — die nach 914 des Gesetzes rom #21#sten Juli 1840 erfolgte Herab- sebung der hierländischen Conventions 1 auf den NRennwerth im 14 Thalerfuße und die dießfallsige Einlosungefri-t betr. küssiggänger — die gegen selbige zu ergreifenden Maaßregeln betr., s. Ar- menordnung. . N. Nachrichter — deren Geböhren für Erecutionen bett. Naturalien, an Geistliche und Schullehrer zu leistende, — Gesetz uͤber de—- ren Abloͤsung Ausführungsverordnung dazu . Natural= und Pferdelieferungen, unbezahlte, in den Jahren 1805 bis mit 1815 für die Sachsische Armee vom Lande geleistete, — Ge- setz uͤber Niederschlagung der desfalls erhobenen Auspruͤche auf Entschädigung . Neugroschen — deren Einführung in hiesigen Landen, K. Mnzwesen. Nieder-Lößniß, (. Lößniß. Notare — Geseß über deren Immatriculation Aufhebung der Bestimmung, daß in Untersuchungssachen die Vis- tocollanten zugleich Notare sein solllen Rotariatsgebühren — Toxordnung für selbbess O. Oberappellationsgericht — Taxordnung für selbigges Oberkriegsgericht — Tarordnung für selbiges Oberlausiß — die daselbst in dem Jahre 1840 aufzubringenden Siaalsabga- ben betr. . D Hierzu die Repartition uner 60 – die Versicherung der Kirchen, geistlichen und Schugeiaude: bei der dasigen Brandversicherungsanstalt btr. . r* * · · r* · ** # 7 22 Juli 24 Juli 3 Aug. 26 Nov. 14 Juli 17 Oct. 25 Juni 3 Juli 2 3 26 Nov. 21 Dec. 21 Dee. 29 Febr. 2 2 10 Juli 47 Seite. 176 fg. 183 fg. 185, fg. 197 fg. 181 fg. 200 206 fg. 373, 408 146 fg. 291 fg. 115 fg. 129 fg. 2 373, 375 461 fg. 461 fg. 17 18 fg. 163 fg. Paragr. 1—11