(XXXL) hebung der Entschädigungsrente — Zurechnung von Concessionss geldern — Ablösbarkeit der Eatschädigungsrenten III. Abschnitt. landesherrlichen Salzverkaufsrechts und Strafen der Uebertretungen Verbot der Ein= und Ausfuhr des Salzes — Verbot der Salz- schankverpachtung und des unbefugten Salzabsatzes — Strafe des Salzeinschleifs — Ordnungsstrafen — Strafe der Theil- nehmer — Vertretungsverbindlichkeit dritter Personen — Ver- jährung der Salzvergehen ..... IV. Abschnitt. Verfahren gegen Uebertreter der das Salzwesen betref- fenden Vorschriften .. . Untersuchungsbehörden — Concurrenz der Salzverwaltereien — Verwendung des confiscirten Salzes — der Strafgelder — Uebergangsbestimmung — Aufshebung älterer Bestimmungen Scheidemünzen — deren Ausprägqung in hiesigen Landen, (. Münzwesen. Schlachtsteuer — Geseß über Erhebung derselben nach * Saͤtzen in den Jahren 1841 und 1812 « — — die in Folge des neuen Muͤnzsystems erforderlich werdende Umrechnung der Geldsäge bei selbiger ber. Schönburgische Recehherrschaften — Bildung der Viedieinaldele de- zirke fuͤr selbigse.. . . . Schreibeloͤhne, s. Copialgebuͤhren. Schriftsäffigkeit — Gesetz uͤber den Wegfall des jaͤhrlichen Canons fuͤr deren Verleihung Schuld= und Wechselverschreibungen, ingl. Cessionsurkunden, von Christen an Juden ausgestellte, s. Wucher. « 0 O O Schulen, evangelische, — Errichtung einer Pensionscasse fuͤr Wittwen und Waisen der an selbigen angestellten Lehrer, s. Pensionscasse. — katholische, in den Erblanden gelegene, — Aufbringung des Be- darfs für selbige, s. Kirchen und Schulen. Schulgebäude, in der Oberlausitz gelegene, — deren Versicherung in der Oberlausitzischen Brandversicherungsanstalt betr., s. Oberlausit. Schulgelder — deren anderweite Regulirung bettrt. Schullehrer — Geseß über Ablöôsung des an selbige zu leisendem“ Natural- zehnten . . .. Ausführungsverordnung hierzu. . .. Schulunterricht — die kuͤnftige Anwendung der in Folge des neuen Mnz= systems vorgeschriebenen Rechnungsweise bei selbigem betr. Soldaten, verabschiedete, — deren Niederlassung auf dem Lande treibung eines Handwerks betr., s. Gewerbebetrieb. Sounnen Kein, Heil= und Versorganstalt, Vorschriften für die Aufaahme, Beurlaubung und Entlassung der daselbst unterzubringenden und untergebrachten Personen Hierzu die Beilage unter ## 4 e 2 Maaßregeln zu Beaufsichtigung und Aufrechthaltung des wegen Be- — allgemeine Bedinqungen und Tag. 23 Mai . M ½ * 9 Jumi 16 Nov. 11 Jan. 28 Mai 23 Nov. 14 Juli 17 Oct. 2 Dec. Seite. 75 83 76 fy. 76 fg. 84 77 fg. 77 fg. 84 94 fg. 347 5 u. 24 89 366 146 fg. 291 fg. 434 fg. 336 336—343 Paragr. 10—14 23—25 15—22 26 23—28 27—30