* Bemerkungen er Aemter, bei welchen von dem Inhaber dieses Begleitscheins vor Erreichung des bestimmten Erledigungsamts Da) eine Unterbrechung oder Verzögerung des Transports (Zollordnung § 45) oder b) eine veränderte Bestimmung der Waarenladung (Zollordnung § 48) oder Zc) die Nothwendigkeit einer Theilung derselben (Zollordnung § 49) oder d) eine eingetretene Verletzung des Waarenverschlusses (Zollordnung § 58) gemeldet werden möchte.