Gesetz · und Verordnungsblall fuͤr das Koͤnigreich Sachsen, Sts Stuͤck vom Jahre 1840. —V 33.) Gesetz, den Wegfall des jährlichen Canons für die Verleihung der Schriftsässigkeit betreffend; vom 28sten Mai 1840. Wag, Friedrich August, von GOXE# Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. ꝛc. verordnen hiermit unter Zustimmung Unserer getreuen Stände: Der jährliche Canon, welcher für die Verleihung der Schriftsässigkeit bisher an die Scaatscasse zu entrichten gewesen ist, soll ferner nicht erhoben werden. # Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und das Königliche Siegel beidrucken lassen. " Gegeben zu Dresden, den 2 8Ssten Mai 1840. Friedrich August. Julius Traugott Jakob von Koenneritz. 1840. 14