(159 ) XIII. Stand oder Gewerbe, Angabe des Nahrungszweiges und anderer persoͤnlichen Verhaͤltnisse. Unter den nebenverzeichneten Einwohnern besinden sich: Bauergutsbesitzer, Besitzer von Gaͤrtnernahrungen, Besitzer von Haͤuslernahrungen, Haͤusler und Kraͤmer, Gaͤrtner und Baͤcker, Schaͤnkwirth und Fleischer, Schneidermeister, Schuhmachermeister, Wagnermeister, Schmiedemeister, Ziegelstreicher, Winzer, Tageloͤhner, Naͤherin, Knaben, Maͤdchen, nm —p —— ## als Jlehkinder. .