45. 46. 47. 48. s 49. 50. 51. 52.— b.) Für die Aufsetzung eines Juramenti suppletorli, purgatorüs, in litem, Zenoniani, editionis, diffessionis, Pauper tatis, do- cumentorum noviter repertorum, manifestationis, zu Be- stärkung einer Forderung im Concurse, eines Status activi und passivi, eines Verlassenschaftsverzeichnisses oder einer Admi- nistrationsrechnung, Verpflichtung eines Gemeinschuldners oder seines Anwaltes nach 8 4 ad tit. XLI. der Erl. Proceß— ordnung . Fuͤr Auffetzung eines Eides fuͤr Gefaͤhrde, auch wegen gesuchter Di- lation bei dem Beweise oder Gegenbeweise . Fuͤr die Citation wegen Anberaumung eines Echwoͤrungstermins Fuͤr Abnahme eines Eides, und die Admonition, von der Person Jedoch daß es, wenn mehrere Litisconsorten oder membra uni- Versitatis den Eid abzulegen haben, zusammen nicht über 2 Thlr. 20 Ngr. — ansteige. Für die über die erfolgte Abnahme des Eides, oder sonst, des zu leisten gewesenen Eides halber, aufgenommene Registratur Wenn der Richrer im Schwörungstermine die Sache ganz oder zum Theil vergleicht, passiren ihm dafuͤr besonders von allen Partheien zusammen 15 Ngr. 20 Mgr. 1 Thlr. bis Den sämmtlichen Gerichtspersonen für die Assessur bei Abnahme eines Eides in den Fällen sub No. 44, in Städten 10 Mgr. 12 Ngr. bis auf dem Lande 5 Ngr. 8 Mgr. bis in den Fällen Sub No. 44, b und 45 in Städten auf dem Lande Eine Besichtigung in loco zu halten, einer Ausmessung beizuwohnen, eine Berainung zu veranstalten, nach Beschaffenheit der Zeit, Muͤhe und anderer Umstaͤnde, taͤglich 20 Ngr. bis Die deshalb noͤthige Registratur zu fertigen 15 Ngr. 20 Nar. bis Hieruͤber wird bei Berainungen wegen eines jeden Rainsteins noch besonders bezahlt, Den Gerichtspersonen uͤberhaupt, in Städen Z . . . auf dem Lande Thlr. Ngr. 15 10 15 10 pf.