No. J ( 381 ) 59. Fuͤr die Notification einer Appellation an den Gegner . . 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 0. 71. 72. 73. 74. 75. 76. Für die Notifcation vom. Abgange des Beriches Z Für einen Bericht an den höhern Richter auf eine eingewandte Appellation Wenn in sothanem Berichte zwei oder mehrere Appellationen referiret werden . * 1 Thlr. 15 Mgr. bis Fuͤr einen Bericht in Rechtssachen außer dem Falle einer Appellation, nach Beschaffenheit des Gegenstandes, 20 Ngr. 1 Thlr. bis Für ein von einer Parthei veranlaßtes Inserat zu einem Berichte 10 Ngr. 12 Ngr. bis Für eine Registratur über das von einem Schuldner ergriffene bene- ficium cessionis bonorum und die Angabe des Status activi et passiri " 20 Mgr. bis Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11. Fuͤr Entwerfung einer Edictalcitation Fuͤr die Affixionsregistratur . Fuͤr die Refixionsregistratur Fuͤr, die Entwerfung eines Abertissements, das in die Zeitungen ge- bracht werden soll, Fuͤr Entwerfung der Eidesnotel fuͤr den Corator Utis . Fuͤr Entwerfung der Eidesnotel fuͤr den Curator bonorum Wenn das officium curatoris litis et bonorum Einer Person uͤber— tragen wird, fuͤr Entwerfung der Eidesnotel Fuͤr Abnahme des Eides Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11. nommenen Eid . Ueberdieß fuͤr die Ausfertigung eines Pflichtscheins Fuͤr ein Patent in Concurssachen, nach Beschaffenheit der Sache und Anzahl der Glaͤubiger, Fuͤr die Registratur uͤber das Anmelden der Glaͤubiger im Liquidationstermine Hieruͤber aber noch wegen eines jeden Glaͤubigers Den Gerichrsbeisitzern, wie ad No. 11. Für eine Ausfertigung an den Curator litis oder Curator bonorum oder massae, oder an einen Seguester, wenn derselbe eine Er- 78. klaͤrung uͤber einen Gegenstand einreichen soll, Für einen Präclusivbescheid .- 20Ngr.bi8 1840. Für die Registratur über den dem Curator litis et bonorum abge- 20 MAgr. 1 Thlr. bis — 53 3 S ½ #% pf.