No. 94. 95. 96. (383 ) Den Gerichtspersonen uͤberhaupt, in Staͤdten auf dem Lande dem Proclamator Hieruͤber wird der baare Aufwand an Druckerkosten und wegen Transportirung und Aufbewahrung der Mobilien beson- ders liquidire. Wenn die Erxpedition in einer Stunde oder zwei Stunden vollendet wird, so kann nur die Hälfte von den gedachten An- sätzen genommen werden. Wenn dem Gläubiger die abgepfändeten Sachen an Zahlungsstatt gege- ben werden, nach Weitläuftigkeit der Sache, 15 Ngr. 20 Mgr. bis Für Vollstreckung der Hülfe in ein Grundstück, und die Expedirung der dabei vorkommenden Handlungen, nach Beschaffenheit des Grundstücks, . 20Ngrbt8 Fuͤr die uͤber eine solche Hülssollsrrckung gefertigte Registratur 15 Mgr. bis Den Gerichtspersonen überhaupk, 98. 99. 100. 101. in Staͤdten auf dem Lande 4 FJür die Auefertigung eines Hülfescheins, und solchen i in das Consens- buch einzutragen, mit Ausschluß der Copialien, nach Beschaffen- heit des Grundstücks, . 15 Ngr. bis Für die Registratur, wenn der Schuldner die Hülfe für vollstrecke an- nimmr, und sich dessen erklärer, nach Beschaffenheit des Grund- stuͤcks, 15 Ngr. bis Den Gerichtsbeisi itern, wie ad No. 11. Für die nach erfolgter Hülfsvollstreckung an den Schuldner erlassene Injunction wegen Bezahlung des Liquicki bei Vermeidung der Subhastation Für Bestellung eines Seguesters, Abfassung der dießfallsi igen Eidesno- tel und fuͤr dessen Verpflichtung, ingleichen fuͤr die Verpflichtung eines Handlungsdieners, Markthelfers, Burschen, Dienstboten, Curatoris massae oder hereditatis Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11. Fuͤr die Registratur uͤber die Bestellung und Verpflichtung eines Sequesters Thlr. 53* 20 20 20 15 20 20 10 Nar. 20 15