No. 102. 103. 104. 105. 106. 107. 108. 109. 110. 111. 112. 113. 114. 115. 116. 384 12 getroffenen Verfuͤgung, nach Beschaffenheit des Gegenstandes, Wegen Abnahme, Eramination und Justification der Se- questrationsrechnungen, ingleichen wegen Entlassung des Segque- sachen gehalten. Sequestri % 15 Mgr. bis Für die Verpachkung eines Grundstücks in vim Sequestri, nach Be- schaffenheit des Grundstücks, . 4 Hierüber nach Anzahl der Licitorum, von jedem Licito . 6„ Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11. Für die Registratur über die beschehene Verpachtung 15 Ngr. 20 Mgr. bis Für Entwerfung eines Patents wegen Subhastation eines Grundstücks, nach Beschaffenheit und Größe des Grundstücks, 20 Ngr. 1 Thlr. bis Für Enewerfung eines Avertissemenes wegen einer Subhastation an die Gläubiger oder an den Richter, unter dessen Jurisdiction einzelne Perkinentien liegen, . 15 Ngr. bis Für die Registratur wegen der Affirion k * Für die Registratur wegen der Refirion . Fuͤr die Consignation der Pertinentien, Onerum, Servituten und Auszüge, bei Subhastationen 15 Ngr. 20 Ngr. bis Für die Censignation der Invenkarienstücke, nach Weirläuftigkeic der Sache, 1. % 20 Ngr. 1 Thlr. bis Für die Proclamation und übrige Verrichtung im Licitationstermine Bei wichtigen Gütern Hierüber wird von jedem Licitanten fuͤr jedes Lieitum, auch wenn es vor dem Termine und in Schriften geschieht, noch ent— richtet . . Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11. Fuͤr die Registratur, wenn das Grundstuͤck erstanden wird, und uͤber die zugleich zu bestellende Caucion Thlr. Fir eine Ausfertigung wegen einer in Beziehung auf die Sequestration 10 Ngr. 15 Mgr. bis sters wird es, in Ansehung der Kosten, wie in Vormundschafts- Jür Entwerfung eines Parents zu Verpachtung eines Guts in vim Fuͤr Entwerfung eines Avertissements wegen einer solchen Verpachtung 1 Thlr. bis wenn dieselbe per modum licitationis geschieher, für die Proclamation - Fuͤr die Notification der Subhastation an den Schuldner, ingleichen Ngr. 20 20 10 EI — —— — —3 15 Ngr. bis S 20 pf.