No. 24. 25. 26. ( 389 ) Der Besichtigung und Section eines Leichnams beizuwohnen, und die deshalb wegen Requisition des Arztes und Wundarzkes, oder sonst nöthigen mündlichen oder schriftlichen Verordnungen zu geben Für die Registratur über die Besichtigung und Section Den Gerichtspersonen überhaupt, in Städten . auf dem Lande Anmerkung. Was für den beigezogenen Arzt und Wundarzt hierbei oder bei anderen Verrichtungen in Ansatz zu brin— gen ist, richtet sich nach der fuͤr Aerzte und Wundaͤrzte bei me- dicinisch-gerichtlichen Handlungen bestehenden besonderen Taxe. Wenn der Richter und Actuarius außerhalb des Orts, an welchem die Gerichtsstelle befindlich ist, eine Expedition in Untersuchungssachen vornehmen muͤssen, so wird es wegen der Ausloͤsung und Reise- kosten eben so, wie ad No. 53 Tit. 1 vorgeschrieben worden ist, gehalten. Fuͤr Ausfertigung eines Steckbriefs wider einen Delinquenten oder aus- getretenen Schuldner 27. 28. 29. 31. 32. 33. 34. Wenn mehrere ausgefertiget werden, fuͤr jeden annoch Fuͤr die Ausfertigung eines salvi conductus Fuͤr die Anordnung einer Arretirung, und fuͤr die darüber aufzenom. mene Negistrarur Für die Arrerirung einer Person, wenn der Richter oder Actuarius selbst dabei gegenwaͤrtig ist, und fuͤr die daruͤber abgefaßte Registratur Den Gerichtspersonen in Stäaͤdten auf dem Lande Fuͤr einen Revers wegen Auslieferung eines Arrestaten Fuͤr die Instruction zur Abholung eines anderwaͤrts eingebrachten Ge— fangenen, Delinquenten oder ausgetretenen Schuldners Dem Beamten, Gerichtshalter oder Actuarius, wenn er selbst dabei zugegen ist, ingleichen wenn Gefangene in auswaͤrtige Gerichte und Orte zur Confrontation, oder aus anderen nach der Lage und dem Gange des Criminalprocesses vorkommenden Ursachen, gestellet oder gefuͤhret werden, mit Einschluß der Zehrungskosten, taͤglich Fuͤr Verpflichtung eines Dollmetschers in Faͤllen, wo es nach Vor— schrift des Generalis vom 30sten April 1783, 8 11 noͤthig ist, und fuͤr die daruͤber abgefaßte Registratur 1840. Thlr. — 54 20 15 15 10 20 15 10 10 10 10 20 bf.