No. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. ( 390 ) Für die summarische Vernehmung eines Inculpaten oder Inguisiten, mit Einschluß der Registratur, je nachdem die Vernehmung weit- läuftig und mühsam ist, 15 Ngr. 20 Ngr. 1 Thlr. bis Den Gerichtspersonen überhaupt, in Städten auf dem Lande Gür Aufsetzung der Puncte, welche dem Angeschuldigten bei dem Schluß- verhör vorzuhalten sind, . . 1 Thlr. bis Für das Verhör über dieselben, je nachdem die Vernehmung weitläuf- tig und mühsam ist, 15 Ngr. 20 MNgr. 1 Thlr. bis Den Gerichtspersonen überhaupt, wie bei No. 35. Für eine Confrontation und die darüber aufzunehmende Registratur, nach Weitläuftigkeit der Sache, 10 Ngr. 15 Mgr. bis Den Gerichtspersonen, wie bei No. 35. Für Abnahme des Handgelöbnisses Wegen des den Untersuchungsacken vorzusetzenden Repertorüs von jedem Volumine und wenn letzteres über 200 Blatt betraͤgt Fuͤr Beiwohnung einer vom Defensor und andern mit Inquisiten oder Inculpaten gesuchten Unterredung Fuͤr Beiwohnung, wenn dem Defensor die Acten zum Perlustriren und zum Excerpiren vorgelegt werden, Nothdurft, mit Einschluß der Registratur, Fuͤr eine schriftliche Auflage darf und wirklich selbst entscheidet, 20 Ngr. bis Für eine Urthelsfrage oder Bericht Behufs der Abfassung des Erkenntnisses Für die Inrotulation der Acten, nach Beschaffenheit der Sache, sz 5 Ngr. 8 Mgr. bis Das Urehel zu den Acten zu bringen . . Für einen Bericht auf ein Begnadigungegesuch Für einen Bericht, womit eingeforderte Acten eingereicht werden, Fuͤr die Publication einer Verordnung oder eines Urthels, und die Re- gistratur daruͤber zu fertigen Für Abfassung eines Reinigungseides Z 8 Mgr. bis Den Reinigungseid dem Inculparen abzunehmen Z Den Gerichtspersonen überhaupt, in Städten Z auf dem Lande " Für die Verstattung einer Frist zur Defension und Beibringung der Für das Erkenneniß, insoweit solches der Unterrichter selbst abfassen Thlr. — Nar. pf. 10 15 10 10 20 10 #. 10 □— □ O2 10 15 10 10 10 10