(399 ) o. Gür die Extension der Urkunde in den Fällen Sub a --- -.bund.c -- - 2d Den Gerrichtepersonen « in den Faͤllen sub a 8½m blb 1 - —- 2 - C 0 36. Hür Confirmation einer außergerichtlich von den Interessenten gefertig- ten und gerichtlich übergebenen Transaction, Ehestiftung, Eman— cipation, und anderer dergleichen Handlungen und Contracte, mit Einschluß der darüber nach Besinden angestellten causae Coguitionis und aufgenommenen Registratur, nach Beschaffenheit der Sache, 20 Ngr. bis Wenn diese actus vor Gerichte selbst verabhandelt und protocollirt werden 1 Thlr. 15 Ngr. bis Den Gerichtspersonen 10 MMgr. 15 Mgr. bis Für die Extension der Urkunde 15 Ngr. 20 Mgr. bis Einen mündlich eroͤffneten letzten Willen zu registriren, wenn der Te— stator selbst in Person vor Gericht erscheint, nach Beschaffenheit 37. 38. E und Weitlaͤuftigkeit der Sache, Wenn der Richter in das Haus erfordert wird Den Gerichtspersonen auf den ersten Fall auf den zweiten Fall 1 Thlr. 10 Mgr. bis 2 Thlr. bis ! " Hierüber für die Ertension der Urkunde und solche gerichtlich zu deponiren 1 20 Mgr. bis 30. Fär die Annahme eines übergebenen schriftlichen Testaments, und die deshalb nöthige Infsi inuationsregistratur zu fertigen, sodann aber Ü ein solches Teskament im Gericht niederzulegen und zu verwahren, wenn der Testator selbst vor Gericht erscheinr wenn der Testator den Nichter zu sich erfordern läßt Den Gerichtspersonen in dem ersten Falle . in dem zweiten Falle 40. Für Ausfertigung eines Recognitionsscheins über ein deponirtes Lestament 41. Für ein Codicill, wie bei den Testamenten. . 1 Thlr. bis 55“ T — 1 — —5 Dgagr. 10 15 10 15 I pf. —-