(„ 454 ) 10ten Januar 1839 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 16) Amtswegen zu besorgen sind, zur öffenrlichen Kenneniß gebracht. Hiiernach haben sich nunmehr sämmtliche Ephoren streng zu achten und sich, bei Vermeidung ernster Ahndung, jeder Ueberschreicung derselben, sowie aller darin niche ge- statteten Sportelansätze zu enrhalten, die Kreisdirectionen aber über deren genaue Beobach- tung sorgfältig zu wachen, und sich bei vorkommenden Moderationen darnach zu richten. Dresden, am 2ten December 1840. Ministerium des Cultus und bffentlichen Unterrichts. von Wietersheim. D. Schwarze.