(39 ) Da jedoch eine derartige hoͤhere Beiziehung keineswegs in der Absicht des Gesetzes liegt, so soll in dergleichen Faͤllen der bisherige Procentsatz beibehalten und Solches, unter Hinweisung auf den dießfallsigen Auswurf im 20 Guldenfuße, in der betreffenden Co- lonne ausdruͤcklich mit bemerkt werden, wie dieß aus nachstehendem Beispiele sub D ) mit Mehrerm ersichtlich ist. Hiernach haben Alle, die es angeht, sich zu achten. Dresden, am bten Mai 1841. Sämmtliche Ministerien. von Lindenau. v. Koenneritz. v. Zeschau. Nostitz und Jänckendorf. v. Nostitz -Wallwitz. v. Wietersheim. r# Verzeichniß D D der auf das Jahr 1841 den Jahresbeitraͤgen zum Staatspensionsfonds unterliegenden reinen Dienstgenüsse 2c. Reines Diensteinkommen Fortlaufende Z " Nummer. Name und Dienststelle. am Schlusse des Jahres Anmerkungen. · « 1840. Thlr. Ngr. pf. ꝛc. N. N. Amtshauptmann. 1027 233 (oder 1000 Thaler im 20 Gul- denfuße und darum nur nach 1 pro Cent dem Jahresbei- trage unterworfen.)