(141 ) glecher Besteuerung innerer Erzeugnisse, eroͤffnen zu lassen. Demgemaͤß ist von den er— nannten Bevollmaͤchtigten, nemlich Seiner Majestät des Königs von Preußen: Allerhöchst Ihrem Geheimen Legationsrath Ernst Michaelis, Ritter des Königlich Preußischen rorhen Adler-Ordens dritter Klasse mice der Schleise, Offtier der französi- schen Ehrenlegion, Commandeur des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone, Ritter des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens, Commenthur des Or- dens der Königlich Württembergischen Krone, Commandeur des Großherzoglich Ba- dischen Ordens vom Zähringer Löwen, Commandeur zweiter Klasse des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen und des Großherzoglich Hessischen Lude- wigs-Ordens, Commandeur des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken und des Herzoglich Anhaltischen Gesammthaus-Ordens Albrecht des Bären, und Allerhöchst Ihrem Geheimen Ober-Finanzrath Adolph George Theodor Poch- hammer, Nitter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mir der Schleife, Ricter des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone, des Königlich Hannöverischen Guelphen-Ordens und des Ordens der Königlich Würrtrem- bergischen Krone; Seiner Majestät des Königs von Sachsen: Allerhöchst Jhrem Zoll= und Steuerdirektor Ludwig von JZahn, Commandeur des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken; der bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine, außer Preußen, betheiligten Souveraine, Seiner Hoheic des Kurprinzen und Mitregenten von Hessen, Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seiner Herzoglichen Durchlaucht des Herzogs von Sachsen-Meiningen, Seiner Herzoglichen Durchlaucht des Herzogs von Sachsen-Altenburg, Seiner Herzoglichen Durchlaucht des Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha, Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, 5 Seiner ODurchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß älterer Linie, Seiner Durchlaucht des Fürsten von Reuß-Schleitz, und Seiner Durchlaucht des Fürsten von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf: dem Großherzoglich Sächsischen Geheimen Legationsrach Ottokar Thon, Ritter des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken, des Herzoglich Sach- sen-Ernestinischen Haus-Ordens, des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens drirter Klasse, des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone und des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst. Ordens, und Commandeur zweiter Klasse des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen, felgende Uebereinkunfe uncer dem Vorbehalte der Racifikation abgeschlossen worden.