Gesch-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 16“ Stück vom Jahre 184 1. 4 J 50.) Verordnung, den zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und der Ottomanischen Pforte abgeschlossenen Handelsvertrag betreffend; vom 4Aten September 184 1. Friedrich August, von GOTTGE#S# Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. Von den Staaten des großen deutschen Zollvereins ist im Interesse des vereinlaͤndischen Handels und Gewerbfleißes mic der Ottomanischen Pforte unter dem ½% October vori- gen Jahres ein Handelsvertrag abgeschlossen, solcher allseitig ratificirt und die Auswech- sung der Rarificationsurkunden am 29sten Mai dieses Jahres zu Constancinopel bewirke worden. Wir bringen diesen Vertrag in der Beilage unter A, sowie den nach Arc. X desselben vereinbarten Tarif in der ferneren Anfuge unter B hiermir zu öffentlicher Kenntniß. Urkundlich von Uns eigenhändig unterzeichner und mir Unserem Königlichen Siegel bedruckt. Geschehen zu Dresden, den 4en September 1841. Friedrich August. Heinrich Anton von Zeschau. 1 4 1841.