(264 ) M 67.) Verordnung, die Publication des allgemeinen Niederlage-Regulativs betreffend; vom Isten December 1841. D. bei dem Verkehr mit unverzollten Waaren, welche zu einer oͤffentlichen Nieder— lage gelangen oder aus einer solchen entnommen werden, bisher in den einzelnen Vereins— staaten ruͤcksichtlich mehrerer Puncte nach verschiedenen Ansichten und Grundsätzen ver— fahren worden ist, so haben sich saͤmmtliche Vereinsstaaten uͤber allgemeine, kuͤnftig im Bereich des Zollvereins uͤbereinstimmend zur Richtschnur dienende Normen für die Be- handlung des Miederlageverkehrs verständigt. In der Beilage unter O wird das hiernach vereinbarte allgemeine, in den ZJoll- — vereinsstaaten gültige Niederlage-Regulativ hierdurch mit der Anordnung zur fentlichen Kenntniß gebracht, daß sich sämmtliche Zoll= und Steuerbehörden, sowie All, die es angehr, und insbesondere die Waarenniederleger, nach den, im gedachten Regula- tive enthaltenen Vorschriften allenrhalben zu achren haben. Dresden, am isten December 1841. Finanz-Ministerium. von Zeschau. Krempe.