(16 ) a. b. c. d. e. f. g. Fortlaufende Amtsbezirk Benennung Vor= und Zuname Wohynort. Alter. Handels- oder Fabrik- Nummer der und Sitz der des Inhabers oder der zweig. Stimmberech- des Geschäftsfirma. öffentlich angezeigten tigten. Geschäfts. Theilhaber des Ge- # schäfts. I. Handele 2c.r II. Fabrik Anmerkung. Ammerkung. Anmerkung. — — — Der Zuname ist voraus zu setzen. Fehlt es an ge- nauer Nachricht, so ist wenigstens zu bemerken, ob das Individuum das 25ste oder 30ste Jahr unbe- wweifelt und noto- risch zurückgelegt Ist bei den Handelsgeschäf- ten Les nach dem Haurtge= genstunde des Geschäfts anzu- geben, z. B. Colonialwaaran, Manufacturwaaren, oder auch mit subjectiver Bezeichnung B. Banquier, Stediteu. Apotheker, Getreidehändler 7 habe. Bei denen, welche innerhalb Jahresfrist das 25ste oder 30fste Lebensjahr. noch erfüllen, oder wo die erferderliche Zuverlassigkeir der Angabe zu mangeln scheint, ist der Geburts- tag selbst anzu- geben, und wor- auf dessen Anga- be sich gründe, zu bemerken.