h. Betrag der Gewerbesteuer im Jahre 18.. (17 i. Obrigkeitliche Angabe der gesetzlichen Ursachen der etwa ermangelnden Stimmberechtigung als Urwähler, oder des Mangels persönlicher Befähigung zum Wahlmann oder Abgeordneten. ) k. Obrigkeitliche Anga- be, ob die § 10 sube der Ausführungsver- ordnung vorgeschrie- bene Erklärung er- fordert u. erfolgt sei. J. Besondere Bemerkungen a) der Obrigkeit. b) des Wahlcommissars oder des Delegirten. . stand. 2 stand.