( 20) D Ladung der stimmberechtigten Urwähler des Handels= und Fabrikstandes in der .. . ten Wahlabtheilung des .. . ten Wahlbezirks zur Ernennung von Wahlmännern. Von dem unterzeichneten, zu Leitung der Wahlen der Vertreter des Handels= und Fabrik- standes zu dem bevorstehenden Landtage für den ..#ten Wahlbezirk ernannten Königlichen Commissar wird r— S (Der zu Leitung der Wahlen der Vertreter des Handels= und Fabrikstandes zu dem 5 bevorstehenden Landtage für den . ten Wahlbezirk ernannte Königliche Commissar hat dem Unterzeichneten die Leitung der Verhandlung wegen Ernennung der Wahlmänner der . ten . Wahlabtheilung des gedachten Bezirks übertragen. Es wird daher) N. J. Inhaber Handels- * Aeubererm des (Horr- Geschäfft zuu ... hiermit veranlaßt, Behufs der Wahl der für die ##te Wahlabtheilung zu ernennenden . . Weahlmänner, von den in der beiliegenden Wahlliste für besagte Wahlabtheilung unter I1 oder II aufgeführten Individuen diejenigen. . Personen mit Angabe der betreffenden Nummer, sowie des vollständigen Namens und Wohnorts auf dem mit angefügten Stimm- zettel aufzuzeichnen, welche er als Wahlmänner ernannt haben will. Der ausgefüllte Stimnzettel ist von dem Stimmberechtigten auf beliebige Weise ver- siegelt, spätestens bis zum fl ten dieses Jahres an den unterzeichneten Wahlcommissar (Delegirten) entweder Vormittags von bis . Uhr, Nachmittags von bis . Uhr, in Person abzugeben, oder mittelst eigenhändig vollzoge- nen recommandirten Schreibens zu übersenden. Wer zu dem festgesetzten Zeitpuncte seinen Stimmzettel weder persönlich überreicht, noch bis dahin auf vorbemerkte Weise einsendet, ist für die bevorstehende Wahl seines Stimm- rechts verlustig. ...... den......18... DerWahlcommissardes........ (DerD.elegirtef1"1r.»..)