Obrigkeitliches Verzeichniß über die sämmtlichen im Dorfe N. J. um Amte. zu den 2c. Gerichten zu N. gehörig (in dem zu dem Amte J. unter ie Gerichte zu. . .. gehörigen Antheile des Dorfs. . . .) befindlichen, mit Wohnsitz ver— sehenen Landgrundstücke, mit Angabe der einschlagenden Real- und Personal— verhältnisse, nach Vorschrift der Verordnung vom . .... Imerkung: Die Gemeindeobrigqkeit dieses Orts (Ortsantheils) in (hier ist diese Obrigkeit zu benennen). 1842. X