C. Betrag der Abgabe an Schocken, Grund-Quatembern und Cavallerieverpflegungsgeldern. Zur Erlangung möglichster Genauigkeit sind die Steuerbeträge Pwelr einzeln (d. h. wicviel das Grundstück an Schocken, Oua- tembern und Cavallerieverpflegungsgeldern zu entrichten hal), als auch summarisch auf- iuführen. Vorzugsweise ist aber darauf Rücksicht zu nehmen, ob und inwieweit el- wa in Folge von Dismembrationen eine Verminderung des Steuerquanti eingetre- ten ist. ( 29) II. Obrigkeitliche Angabe der gesetzlichen Ursachen der ermangeln- den Stimmberechtigung als Urwähler oder des Mangels persönlicher Befahi- gung zum Wahlmann oder Abgeordneten. Hier sind insbesondere alle Umstände, welche für die Ausschließung von der Stimm- Lerechtigung nach § 5 des Wahlgesetzes von und näher anzudeuten, bei Individuen aber, die sich in Untersuchung befunden, ist, se- weit möglich unter Beziehung auf die Ac- ten, der Ausgang naher anzugeben. Einfluß sind, sorgfältig zu berücksichtigen J . Besondere Bemer- kungen oder Anfra- gen der Okrigkeit. K. Resolutionen des Gommissars.