) Gesch-und Verordnungsblast für das Königreich Sachsen, Gts Stück vom Jahre 1842. AM 10.) Bekanntmachung, die Bestätigung der abgeänderten Statuten der Sächsischen Rentenversicherungs- anstalt betreffend; vom 10ten März 1842. De Ministerium des Innern bringt das nachstehende Decret über die von Sr. König- lichen Majestät erfolgte Bestätigung der abgeänderten Statuten der Sächsischen Rentenver- sicherungsanstalt mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß in selbige die in dem Gesetz= und Verordnungsblatte für das Jahr 1841, Seite 27 und 28 abgedruckten Para- graphen 54, 68, 69, 81 und 82 der ursprünglichen, Allerhöchsten Orts unter dem 2 #2sten Februgr 1841 confirmirten, nunmehr aber aufgehobenen Statuten unverändert und blos mit Verlegung des in § 68 bezeichneten Termins vom 31 sten März auf den 30sten April wieder ausgenommen worden sind. Dresden, den 10ten März 1842. Ministerium des Innern. Nostitz und Jänckendorf. Demuth. Deeret wegen Bestätigung der abgeänderten Statuten der Sächsischen Renten- versicherungsanstalt. W9, Friedrich August, von GCOTTES Gnaden König von Sachsen rc. 2c. 2c. thun hiermit kund, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des In- nern den von dem Directorium der Sachsischen Rentenversicherungsanstalt abgeänderten Sta- 1842. 11