(116 ) Die Function des Buchhalters und Cassirers bei der Haupt-Auswechslungscasse bleibt dem bisherigen Cassirer daselbst Johann Gottlob Schmidt übertragen. 8 2. Die drei Classen der neuen Cassenbillets, nehmlich: Lit. A. à Ein Thaler „ B. „ Fünf Thaler „ C.,, Zehn Thaler sind sowohl in der Farbe des Papieres und Vorderrahmenunterdrucks, als auch im Wasserzeichen, in der Größe, in den eingepreßten trocknen Stempeln und in der äufsern typographischen Aus- stattung von einander verschieden, wie solches aus den skizzirten Abbildungen der Beilage ) und der dazu gehörigen unter O angefügten Beschreibung mit Mehrerm ersichtlich ist. 3. Die Ausgabe der neuen Cassenbillets — unter successiver Innebehaltung der Cassenbillets von der Creation des Jahres 1818 — nimmt den 1sten November d. J. ihren Anfang und es tritt zur nehmlichen Zeit das eingangsbemerkte Gesetz vom 1 öten April 1840 in Wirksamkeit; auch haben alsdann und bis zu Ende dieses Jahres, sämmtliche Haupt-Zoll- und Steuerämter, Rentämter, Bezirkssteuereinnahmen und Salzverwaltereien, mindestens ein Billet von jeder Gattung bei sich im Bestande zu halten und auf Verlangen denen, die sich von der Aechtheit eines dergleichen Billets überzeugen wollen, zur Ansicht vorzulegen. 84. Nächst der Hauptauswechslungscasse zu Dresden können die neuen Cassenbillets bis auf Weiteres auch bei der zur Zeit noch in Leipzig bestehenden Auswechslungscasse, und zwar jederzeit ohne Aufgeld, gegen klingendes Courant umgetauscht werden.