(142) c) Baumwollene, desgleichen aus Baum- wolle und Leinen, ohne Beimischung von Seide und Wolle, gefertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Po- samentier-, Knopfmacher-, Sticker= und Putzwaaren; auch dergleichen Zeug= und Strumpfwaaren mit Wolle gestickt oder broschirt; ferner Gespinnste und Tres- senwaaren aus Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder Baumwolle und Lei- nen, außer Verbindung mit Seide, Abgabensätze Für s#rrut nach dem 14-Thalerfug nach dem Tara 3 ab der (mit der Eintheilun wird vergütet Benennung der Gegenstände. Ver- ( s *u’on 244 Guldenfuß, vom No zollung. beim beim Bruttogewicht: Eingang. J Ausgang. Eingang.Ausgang. Rthlr. ] Ngr. LXRthir. Ngr. F. r. J. Pfund. — I lAbfälle von Glashütten, desgleichen Glasscher- ben und Bruch; von der Gold= und Silberbearbeitung (Münz-Grätze); von Seifensiedereien die Unterlauge; von Gerbereien das Leimleder; ferner Blut von geschlachtetem Vieh, sowohl flüs- siges als eingetrocknetes, Thierflechsen, Hörner, Hornspitzen, Hornspäne, Klau- en und Knochen, letztere mögen ganz oder zerkleinert sen 1Centr. frei. . . 15 frei.. . . 1523 Baumwolle und Baumwollenwaaren: a) Rohe Baumwolle. . . .. . . . Centr.frei 15 frei.,. . 627 b) Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Wolle oder Leinen: 1. ungebleichtes ein= und zweidrähti- ges, und Watten 1 Centr2 330 . Anmerk. Zu Zetteln angelezte, geschüchtet oder ungeschlichtet 1 Centr. 3 5 15 « « 18 in Faͤssern u. Kisien. 13 in Koͤrben. 2. ungebleichtes drei= und mnehrdrahti— I in Ballen. ges, ingleichen alles gezwirnte, ge- bleichte oder gefärbte Garn . . . I1 Centr.) 8 .14...