(163 ) Dr 5 ½ 6 Abgabensätze zör F#srea nach dem 14-Thalerfuß nach dem Tara — ab dermit der Eintheilung wird vergü Benennung der Gegenstände. Va- des Thalos 244-Guldenfaß, ergütet in W vom Centner No. zollung. beim beim Bruttogewicht: Eingang. sAusgang. Eingang. Ausgang. Rthlr.gr. Rthlr. Ngr. Fl. Xr. Fl. Xr. P fu nd. 32pielkarten von jeder Gestalt und Größe, insofern sie in einzelnen Vereinsstaa- ten zum Gebrauche im Lande einge- führt werden dürfen, und unter Be- rücksichtigung ver besonderen Stempel- und Controlvorschriften 1 Centrll1.. . .1730. Anmerk. 1. Werden dergleichen zum Durch- 1 gange angemeldet, so wird die Durchgangs= ç " - abgabe mit einem halben Thaler oder 524 Kreuzern vom Centner erhoben. Anmerk. 2. Deren Einführung ist im König- reich Sachsen verboten. 33|Steine: a) Bruchsteine und behauene Steine aller Art, Mühl-, grobe Schleif= und Wetz- steine, Tufsteine, Traß, Ziegel= und Backsteine aller Art, beim Transport zu Wasser, auch beim Landtransport, wenn die Steine nach einer Ablage zum #Schiffslast Verschiffen bestimmt sinda * -15 .. b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein, ferner: unächte Steine in Verbindung mit unedlen Metallen, auch geschliffene ächte und unächte Steine, Perlen und Korallen ohne Fassung4entt#l 1Ko gieer # Kisien. Anmerk. zu a) u. b): 1. Große Marmorar= - beiten (Statuen, Buͤsten und dergleichen), « Flintensteine, feine Schleif- und Wetzsteine, auch Waaren aus Serpentinstein zahlen die allgemeine Eingangsabgabe. Bruch= und behauene Bausteine bei der Ein- fuhr auf dem Bodensee frei. ! 34/Steinkohlen 1 Centr.4 Anmerk. 1. An der Preutzschen Seegrenze # und auf der Elbe, desgleichen auf besondere Erlaubnißscheinc auf der Weser oder Werra eingehend . 1 Centr.] ##. * H 4 . . 28*