(XI) 9 Competenzzweifel, zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden obwalten= de., — Besichtigung zu 07 des Gesetßes vom 13ten Juni 1840 über die Organisation der Behörde für Eutscheidung in letzter In- stanz daruͤber Concurs — wem die Einlösung eines bei dem Dresdner Leihhause versehten Pfandes obliegt, wenn dessen Eigenthuͤmer in selbigen verfallen ist — inwiefern waͤhrend dessen Dauer der Schuldarrest wider den Gemeinschuldner nicht zu verfügen istt.. . ..... Vorzugerecht der rückständigen Abgaben darnrnn zum Vermögen eines Grurgstücksbesitzers eröffneter, — welche Wirkungen selbiger auf die Vormerkungen im Grund= und Hy- pothekenbuche außert . inwieweit Verzugszinsen, Zinfen, rückständige knInnchebäbrasg und Leibrenten darin ein Vorzugsrecht genießen ... Vorzugsrecht der hopothekarischen Gläubiger darn Grundstuͤcks einzuleiten ist. . zumVermogcnemevBeftzerv von Immobilien eröffnetera — was desfalls das Concursgericht zu beobachten hat wem die Einlösung eines bei dem Leihhause zu Glauchau verseß- ten Pfandes obliegt, wenn dessen Eigenthümer in solchen verfal- len ist. . . . Confessionsänderungen —- welche Norm bei Anlegung von Acten oder Buͤchern hieruͤber zu beobachten ist ........ Consensbücher — deren Aufbewahrung Consolidation, bei hypothekarischen Forderungen vortomnnende, — was desfalls festgesett ist. Correctionärs, in hiesige Srrafanstalten abgelieferte, —- Mitgabe der auf deren Heimathsverhaͤltnisse bezuͤglichen Legitimationsurkunden Criminalcasse des Landkreises der Oberlausitz — kuͤnftige Echebung der Beiträge zu selbigger . . , — — — wem die Einbringung dieser Beiträge obliegt ..«».. D. Darlehne, welche in das Grund= und Hypothekenbuch eingetragen worden sind, bevor deren Auszahlung an den Schuldner erfolgt war — von welchen Einreden der Schuldner Gebrauch machen kann Dienste — inwiefern deren Eintragung in das Grund= und Hypothekenbuch nicht gestattet ist . Dismembration von Guͤtern und Grundstuͤcken der Repartirung der Grundsteuern zu verfahren ist wie dabei ruͤckfichtlich — — — wer hierzu die erforderliche Einwilligung zu e ertheilen hat. — inwieweit selbige statthaft ist Dresden, Taubstummenanstal), — inwieweit Gemeinden zu Verpflegungsbei- trägen für darin aufgenommene arme Zöglinge verbunden sind welches Verfahren nach gerichtlicher Zwangsversteigerung eines Hohe des Verpflegungsaufwandes darin überhaur Tag. 13 Juli 8 Aug. 26 Aug. 23 Febr. 9 Sept. 26 Oct. 4 Nov. 6 Nov. 21 Febr. 6 Nov. 6 Nor. Mai 2 Nov. 15 Dec. 6 Nov. 6 Nov. 9 Sept. 26 Oct. 6 Nov. 30 Nov. Seite. 101 153 188 200 204 208 211 217 205 192 101 154 201 fg. 255, 258 10 fg. 11 fg. 27 Paragrap). 119—121 77 15 18 u. 19 7, 8 u. 9 56—59 1—3 1—4