(XII Dresden — Aufschub der Vorhatze und Niederjagd auf den Fluren einiger Amts- und Gerichtsbezirke des dasi gen Ktelsdirectinsbezirks fuͤt das Jahr 1843 .. — — Bestaͤtigung der dasi igen neuen Leihhauserdnung E. Edictalverfahren wegen Ungültigerklärung der in das Grund= und Hypo- thekenbuch eingetragenen Forderungen — dessen Einleitung — Frist fuͤr dessen Anstellung Ehestreitigkeiten — welche Notizen die darüber anzulegenden Acten oder Bücher enthalten sollen ... Eigenthum an Grundstuͤcken — wodurch es erlangt wird — bei Veräußerung eines Grundstücks vorbehaltenes, — welche Wir- kungen ein solcher Vorbehalt hervorbrint — s.. Bergwerkseigenthum. Einquartierung des Militärs — deren Vertheilung 4 4 v Einquartierungsverguͤtungen — Eintritt der Erhoͤhung derselben Einreden wegen nicht gezahlten Geldes, s. Darlehne. Eisenbahn, Saͤchsisch-Bayerische, — in welcher Richtung der darauf bezüg- liche Bau fortgeführt wird Eisenbahncompagnie, Sachsisch-Bayerische, — deren Gorasftn. und Sta- tuten .. . ... — Bedingungen der verlichenen Couccssion .. — unter welchen Bedingungen der Beitritt der Königl. Sachsischen und Herzogl. Sachsen- Altenburgshen Negierung zu selbiger er- solgt ist Eisenbahnen, 3 neue, — Abschluß von Verträgen mit Bayern, Preußen und Oesterreich wegen deren Herstellung — Erweiterung des Rayons fuͤr Benutzung der Paßkarten bei Neisen auf selbigen . Etsencompagnce,Sachstsche, Bestätigung der Statuten derselben . Entschädigungen für Wegfall der Steuerfreiheit an Grundstücksbesitzer zu gewährende, — nach welchen Grundsätzen dabei zu verfahren ist —- Creirung neuer 3 procentiger Staatsobligationen zu diesem Behufe – Verfahren bei Absendung derselben an die Betheiligten — Wahrnehmung der Rechte entfernterer Interessenten dabei — Antneldung der neu creirten Staatsobligationen zum Baarumtausche Entschädigungsanspruͤche wegen Aufhebung des Bierzwangs — Gesetz üÜüber die Präclusivfrist für deren Anmeldung Erbpachtsgüter — wer die Kirchen= und Schulanlage für selbige zu ent— richten hat . . — was in Bezug auf deren Veröußerung und Verpfändung be- stimmt ist. Erbzinsgüter — inwiefern die Einwilligung des Obereigenthümers zu Ver- außerungen und Verpfändungen dabei erforderlich iit — — inwiefern bei Bestellung von Hypotheken daran die Einwilli- gung des Erbzinsherrn nicht erforderlich t 9 Aug. 26 Aug. 21 Febr. 6 Nov. 11 Sept. 11 Sept. 8 Dec. 23 Febr. 6 Juni 3 Oct. 22 Febr. 15 Juni 27 Juli 31 Juli 12 Aug. 9 Nov. 19 Oct. 21 März 6 Nov. 6 Nov. Seite. 81 fg. 115 fg. 212 189 196 112 113 265 8, 35 29, 39 30 fg. 55 139 fg. 151 g9 fg. 65 fg. 74 fg. 75 fg. 83 fg. 183 fg. 152 19 191 190 196 Paragraph. 122 123 32 13 1—8 1—9 1—7 13 11 31