E XIX ) Kosten — durch Anlegung der Grund= und Hypoihekenbuicher entstandene, — wer deren Bestreitung übernimit Kreikdirectionen, sämmtliche, — inwieweit selbige wegen Hinaussetzung des Termins für den Aufgang der niederen Jagd mit Auftrag versehen worden sind ..... ..... L. 2 Landesschule zu Grimma, s. Grimma. Landkurscher, ausländische, zwischen inländischen Orten Lohnfuhrwert trei- bende, — Befreiung derselben von der zeitherigen Abgabe zur Dostcasse .... — deren Vernehmung mit der hiesigen Gewerbẽsteuer ,.. Landrentenbank — welche Recepturbehörden die Einrechnung der able- sungsrenten an selbige zu bewerkstelligen haben Landtagsabschied für die Ständeversammlung des Jahres 1842 bis 1848 Landwirthschaft — Aussetzung von Preisaufgaben fuͤr selbige im Jahre 1844 Legitimationen, den in hiesige Straf- und Correctionsanstalten abgelieferten Auslaͤndern gehoͤrige, — deren Mitsendung. . . ... Lehngelder, bei Besitzveraͤnderungen an Grundstuͤcken zeither erhobene, — bestehen foot....m . — s. Gelammiehmete Sterbelehngelder. Lehngüter Einwilligung zu Veräußerungen und Verpfändungen dabei eifgrderlt ist — — was über Leistung der Lehnspflicht geseglich angeordnet ist — — wessen Einwilligung bei Bestellung von Hypotheken daran er— forderlich ist. — welche Personen zu Bestellung von Hypotheten dabei besugt sind — an selbigen kann eine Hypothek wegen einer Allodialforderung er— langt werden —- — welche Behörde die desfallsien Grund- und Hpdothelenbi her zu fuͤhren hat . . .. * — — welche deefallsige be esondere Bemerkungen im Grun " und Hypothekenbuche zu annotiren siido ... — was die Hypothekenbriefe hieruͤber enthal ten sollen .. . Lehnspflccyt—dcrcn(«cntnuz.... Leibrenten — inwieweit desfallsige Ruͤckstaͤnde ein Vorzugsrecht im Concurfse genießfen . . — bestehen fort, wenn auch das verhaftete Grundstack subhastirt wor- den i. . Leichenhäuser — deren Besreiung # von der Kirchen- und Schulanlage . Leihanstalt zu Glauchau — deren Errichtung, s. Glauchau. Leihhausordnung, neue, für die Stadt Dresden — deren Bestätigung, s. Drceden. Leipzig, Taubstummenanstalt, — inwieweit Gemeinden zu Verpflegungsbei- tragen für darin aufgenommene arme Zöglinge verbunden sind — Hoͤhe des Verpflegungsaufwandes darin überhaunt ri* ½½ t ⁊8 ## Seite. 233 27 182 g. 252 fg. 85 252 20 fg. 28 190 190 190 197 198 199 222 224 190 204 210 19 10 fg. 11 fg. Paragraph. 245—249 1—13 1—14 11 12 35, 36 38 40 182 195 12 70 106 u. 107 4 1—3 1—4