(XXIV ) Schlackenhalden, s. Berg- und Schlackenhalden. Schönburgische Receßherrschaften — Gerichtsstand der daselbst wob- nenden Staatsdiener — Modalität der Entschädigung für Wegfall der Sicnerfreiden bei selbigeen . —————Emsuhrungdes Stempelimposts von Papier daselbst Schönfelr — Errichtung einer Sparcasse für den dasigen Gerichtsbezirk Schuld arrest — Gesetz über einige Bestimmungen hierüber Schulden, im Hypothekenbuche eingetragene, und von einem dritten Besitzer übernommene, — wer für selbige zu haften hat. Schulen — Gesetz zu Erläuterung des Gesetzes vom Sten März 1838 über die Verpflichtung der Kirchen= und Schulgemeinden zu Aufbrin- gung des für selbige erforderlichen Aufwandes — — wem die Beschluffassung in den auf selbige bejuglihen An— gelegenheiten zusteht — — Schulgemeinden, s. Gemeinden. Schulvorstand — wie bei dessen Bildung zu verfahren ist Sequestration eines Grundstücks, gerichtliche, — wenn sie angeordnet wer- den kann und auf wessen Kosten sie geführt wird Soldaten, s. Militärpersonen. Sparcasse für den Bezirk des Königl. Gerichts Schönfeld — deren Errich- tung, s. Schönfeld. Sparcassenanstalt zu Glauchau — deren Errichtung, s. Glauchau. Gparcassenordnung für die Stadt Rochlitz — deren Bestätigung, s. Rochlitz. Spielkarten — Einführung des darauf bezüglichen Stempelimposts in der Herrschaft Wildenfels Spitzscheine (unzinsbare uemmerirbitassunstei unter Lii. O) — deren Einlösung .... Staatsdiener, s. Civilstaatsdiener. Staatsfiscus, s. Fiscus. Staatsschulden — Uebereinkunft mit den Oberlausitzer Ständen wegen Gleichstellung der Oberlausitz mit den alten Erblanden rucsichtlich der hierzu zu leistenden Beiträüge Staatsschuldencasse — Iusammensezung des handischen Ausschusses zu deren Verwaltung Staatsschuldencassenscheine, neue 3 procentige, — deren Creirung zum Behufe der Entschädigung an die Besitzer bisher steuerfrei geblie- bener Grundstücke . — Anwendung des Mandats vom 26sten August 1830 auf s#nte – Verfahren bei deren Absendung an die Betheiligten — Anmeldung derselben zum Baarumtausche Staatswaldungen — in welcher Maaße diesclben von der Kirchen- und Schulanlage befreit sind . Steinkohlenlager, unterirdisch abzubauende, — welche gesetzliche Bestim“ mung an die Stelle der gerichtlichen Conßitmation in Ansehung der Verträge hierüber trit Tag. 10 Juni 15 Juni 16 Dec. 18 Nov. 26 Aug. 6 Nor. 21 März 14 Sept. 17 Sept. 14 Sept. 17 Sept. 6 Nov. 16 Dec. 25 Juli 21 Dec. 26 April 27 Juli 31 Juli 9 Nov. 21 März 6 Nov. Seite. **z 65 fg. 268 250 fg. 93 fg- 207 18 fg. 126 129 276 fg. 21 fg. — · — □ Paragrayh. 1—7 10