1843. C. Interimsactie der Inhaber dieser Interimsaclic, auf welche unter Einrechnung der in. eingezahltern Thaler ein Gesammteinschuss von höchstens Ein Hundert Thalern im Vierzehnthalerfusse eingefordert werden kann, hat verhältnissmässigen Theil an dem gesammten Eigenthum, Cewinn und Verlust der Sächsisch-Baierschen Eisenbahn -Compagnie und ist deren Statuten unterworken. Leipzig 2222 22 2 - 184 4 . Beauen bis jetzt überhaupt Die Regierungs-Commissare Sächsisch-Baiersche Eisenbahn-Compagnie. qies Köpfgreichs Sachsen, des M#og#ums Sachsen 4#ennbrg. (Facsimilirte Unterzeichnung.) (Facsimilirte Unierzeichnungen.) 61