( 82 ) stattgefundenen Hagelschlags, in mehreren Amts= und Gerichtsbezirken des Dresdner Kreis- directionsbezirks, bis zu dem für den Aufgang der Niederjagd auf den Tag Egidi gesetzlich bestimmten Zeitpunct auch in diesem Jahre nicht zu bewerkstelligen ist, so wird von der unterzeichneten Königlichen Kreisdirection, in Gemäßheit der ihr vom Königlichen Ministe- rium des Innern ertheilten Ermächtigung, andurch bestimmt, daß der gedachte Termin für das laufende Jahr a.) rücksichtlich der Bezirke der Aemter Frauenstein, Dippoldiswalda, Hohn- stein und des Gerichtes Altenberg, sowie der Gerichtsbezirke Purschenstein, Pfaffroda, Dörnthal, Dorschemnitz, Voigtsdorf, und der im Amtsbezirke Lauterstein gelegenen Ortschaften: Oberseifenbach, Nieder- seifenbach und Hirschberg, um vierzehn Tage, hiernächst b.) rücksichtlich der vom Hagelschlag betroffenen Gerichtsbezirke Lauenstejn, Oel- sen, Bärenstein, Giesenstein, Hermsdorf, Langenhennersdorf und nachbenannter Ortschaften des Amtes Pirna: Rosenthal mit Hammer= gut Neidberg, Hellendorf mit den Hammergütern Bienhof, Cratze, Kleppisch und Fichte, Markersbach, Schöna, Cunnersdorf, Gott- leuba, Hammergut Haselberg, Berggießhübel um vier Wochen auszuschieben sei, so daß in den Sub a. bezeichneten Bezirken die Vorhatze erst mit dem 1sten und die Niederjagd erst mit dem 16ten September ai. c. und in den Sub b. bezeich- neten Bezirken und einzelnen Ortschaften die Vorhatze erst mit dem 16ten September und die Niederjagd erst mit dem 1sten October ai. c. zu beginnen haben wird. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, am oten August 1843. Königl. Sächsische Kreisdirection. von Zezschwitz. Roßberg. / 36.) Bekanntmachung, den Aufschub der Vorhatze und der Niederjagd im Zwickauer Kreisdirections- bezirke betreffend; vom 1 lten August 1843. D. den erstatteten Anzeigen zu Folge im gegenwärtigen Jahre nicht zu erwarten steht, daß bis zu dem, für den Aufgang der Niederjagd gesetzlich bestimmten Termine innerhalb