115 ) Gesch--und Verordnungsblakk für das Königreich Sachsen, 13tes Stück vom Jahre 1843. “ 6 444.) Bekanntmachung wegen Bestätigung der neuen Leihhausordnung für die Stadt Dresden; vom Z26sten August 1843. Nochem sich eine neue Bearbeitung der zuerst unterm Sten October 1768 und weiter- hin unterm 19ten October 1835 publicirten Dresdner Leihhausordnung nöthig gemacht hat, auch den dabei für angemessen erachteten, zum Theil auf die der Anstalt zustehenden Rechtsvergünstigungen bezüglichen Abänderungen die Allerhöchste Genehmigung mittelst des nachstehend abgedruckten Confirmationsdecrets zu Theil geworden ist, so wird in Betracht, daß die betreffenden Statuten auch früher ihrem ganzen Inhalte nach zur öffentlichen Kennt- niß gebracht worden, zu Vermeidung von Mißverständnissen auch die neue Leihhausordnung nachstehend im ganzen Zusammenhange zum Abdruck gebracht, und es haben sich Alle, die es angeht, von nun an nach dem Inhalte derselben pünctlich zu achten. Dresden, am 26sten August 1843. Ministerium des Innern. Nostitz und Jänckendorf. Stelzner. Decret wegen Bestätigung der neuen Leihhausordnung für die Stadt Dresden. Wön, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen rc. 2c. 2c. haben auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern, nachdem sich in Ansehung der unterm Sten October 1768 confirmirten und dann unterm 19##en October 1835 mit einigen Modificationen aufs neue bestätigten Leihhausordnung für die Stadt 1843. 21