(170 ) C. I. Vierteljährlicher Geld-Lieferschein, welcher für jeden der ersten 3 Termine anzuwenden ist. Dorf N. J. liefert an Grundsteuer . . . . Thlr. . . . Ngr. pf. auf den . Termin, nach Abzug . .. Thlr. .. Ngr. . . pf. Einnehmergebühren, zur K. Bezirkssteuereinnahme N. N. hiermit ein. N. N. am . . . . . .. . N. N. Local-Einnehmer. II. Einrechnungs-Schein beim 4ten Termine. Das Dorf N. J. hat auf das Jahr 1844 an Grundsteuer zu berechnen: 36 Thlr. — Ngr. 4 pf. nach 1200,4 6 Steuereinheiten; hierzu: —. 27 — 40,00 -- welche vom 2ten Termine bei N's Besitzung steigen. 36 Thlr. 27 Ngr. 4 pf. Sa. Davon 1 6 — wegen 80,00 Steuereinheiten, vom 3ten Termine bei Ns Besitzung. 35 Thlr. 21 Ngr. 4 pf. Sa. Hiervon — 1 8 verbliebener Rest nach 2 Steuereinheiten von Xs Flur stück, welches in Concurs verfallen ist, lt. des beiliegenden Individual-Restverzeichnisses und — 12..Einnehmergebühren von 35 Thlr. 19 Ngr. 6 pf. baarer . Einnahme, worüber hiermit quittirt wird. — verbleibt 35 Thlr. 7 Agr. 6 pf. Einlieferung. N. N. am 14ten Decbr. 1844. attestirt N. N. M. N. Gemeindevorstand. Local-Einnehmer.