(249 ) 66.) Bekanntmachung vom 14ten November 1843. Ir Folge der bevorstehenden Einführung der neuen Grundsteuer sind folgende veränderte Einrichtungen beschlossen worden: 1) 3) 4) 6) 7) Die sämmtlichen vier Steuerkreise sollen hinsichtlich ihrer Abtheilung mit den vier Kreisdirectionsbezirken völlig in Uebereinstimmung gebracht, und namentlich auch wird der Bezirk des Justizamtes Stolpen vom 1 sten Januar 1844 ab vom ersten an den vierten Steuerkreis überwiesen werden. Im vierten Steuerkreise wird, außer der zeitherigen Bezirkssteuereinnahme zu Budissin, von gedachtem Tage ab eine zweite Bezirkssteuereinnahme errichtet, und derselben die Stadt Löbau zum Sitz angewiesen, der Sitz der ersten, bisherigen Bezirkssteuereinnahme aber, mit der der Stolpener Amtsbezirk vereiniget wird, in Budissin verbleiben. Die Abgrenzung der beiden Bezirkssteuereinnahmen in Budissin und Löbau erfolgt dergestalt, daß sie völlig mit der Bezirkseintheilung der beiden Amtshauptmannschaf- ten der Kreisdirection zu Budissin übereinstimmt und dem gemäß der Steuerbezirk Budissin den Bezirk der ersten Amtshauptmannschaft, und der Steuerbezirk Löbau den Bezirk der zweiten Amtshauptmannschaft umfaßt. Die beiden Bezirkssteuereinnahmen zu Budissin und Löbau verwalten und besorgen die Einnahme der Grundsteuern, der Gewerbe= und Personalsteuern, der Ablösungs- renten und der Stempelsteuer; erstere behält auch die Bestempelung der Kalender und Spielkarten im ganzen vierten Steuerkreise wie bisher. Zur Erleichterung der von Bautzen und Löbau entfernter wohnenden Steuerpflichtigen wird sich in jedem der 4 Grundsteuertermine zur Empfangnahme der Steuern und Besorgung anderer etwanigen Dienstgeschäfte, während der ersten 14 Tage eines jeden Termins, an zwei, jährlich im Voraus bekannt zu machenden, Tagen der Be- zirkssteuereinnehmer von Budissin nach Stolpen, und der Bezirkssteuereinnehmer von Löbau nach Zittau begeben, um daselbst die Steuern von den Contribuenten anzu- nehmen, welche dieselben an diesen Tagen daselbst abführen wollen. Demnächst wird der Bezirk des Justizamtes Voigtsberg von dem Steuerbezirke Plauen getrennt und für diesen Amtsbezirk eine besondere Bezirkssteuereinnahme zu Oelsnitz errichtet. Die gesammte Steuerreceptur und Verwaltung, sowie die Einnahme der Ablösungs- renten im Voigtsberger Amtsbezirke geht auf die neue Bezirkssteuereinnahme in Oelsnitz über; die Bestempelung der Spielkarten und Kalender aber verbleibt in der zeitheri- gen Maaße der Bezirkssteuereinnahme zu Plauen. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 1Aten November 1843. Finanz-Ministerium. von Zeschau. Schulze. 40