(HK ) Appellationen, an die höhere Justizbehörde in schifffahrts= und strompolizei“ lichen Strafsachen gerichtete, — sind unstatthaft. — gegen die Entscheidungen oder gegen das Verfahren der Elbzoll- gerichte in Civilstreitigkeiten zwischen Schiffern auf der Elbe ein- gewendete, — wem die Entscheidung auf selbige zusteht Armenordnung vom 22sten October 1840 — Erläuterung zu § 129, pet. d. derselben in Bezug auf das arbeitslose Umherziehen der wandernden Gewerbsgehülfen Auctionsgebühren — inwiefern die Dresdner beihhauscass e zu deren Er hebung von den nach der Verfallzeit cingelösten geringern OHfän- dern befugt ist . Auflagen von Schriften, neue, — ob und inwiefern die Genehnigung des Censers dazu einzuholen ist . Aufruf zu Anmeldung von dinglichen Rechten an Grundstücken —- wenn derselbe von der Grund= und Hypothekenbehörde zu erlassen ist Ausländer — inwieweit selbigen der Rechtsschutz gegen Vervielfälligung von Werken der Literatur und Kunst in hiesigen Landen gewährt wird Ausland — von welchem Gerichte auf Requisitionen, welche von dasigen Behörden in wegen Nachdrucks anhängigen Untersuchungen an inländische Behörden ergangen sind, zu verfügen ist .. Auslösung der Obrigkeiten in Gemeindewahlsachen — Ansah dafür Ausschließung von Mitgliedern der theologischen Candidatenvereine — in- wiefern sie. gestattet ist Auszug — welche Gebührnisse darunter zu verstehen sind Auszüge, auf Lehngütern haftende, — aus welchem Grunde selbige bei deren Eintragung in das Grund= und Hyporhekenbuch u Capital zu veranschlagen sind B. Bauergut — wer die Genehmigung zu Hinzuschlagung desselben zu einem Rittergute zu ertheilen hat . Bauhandwerker — welche Veraͤnderungen die Spreugel der Pruͤfungs- commissionen in Chemnitz und Plauen fuͤr selbige erlitten haben Baumwollenspinnerei — Aussetzung von Praͤmien fuͤr deren Vervoll— kommnung Belgien, Koͤnigreich, — welcher Eingangszoll für das aus selbigem einge führte Eisen festgesetzt ist — Wiederaufhebung dieses Eingangszolls Bergämter — inwiefern selbige von neu entdeckten oder wieder aufgenon- menen Kohlenbauen zu benachrichtigen sind Berichtserstattung — inwiefern der Appellant auf eingewerdete, und von dem Richter nach § 34 des Gesetzes vom 28sten Januar 1835 über den Instanzenzug in Justizsachen als unzulässig erachtete vbbelatbnen, wegen deren Versagung, zur Beschwerdeführung efugt i . . 1844. Tag. 16 Nov. 9 Maͤrz 19 Aug. 5 Febr. 15 Febr. 22 Febr. 14 - 29 Nov. 23 Mai 20 März 15 Febr. 20 Dec. 20 Dec. 14 Aug. 10 Dec. 20 Juli 27 Sept. 4 Juli 11 Jan, Seite. 279 280 123 fg. 207 fg. 11 66 fg. 29 33 fg. 294 188 138 41, 69 321 322 204 fo. 312 199 275 200 1 Paragraph. 5 11 21 113.— 117 11 — 13 II 6 16 18, 20, 126 6, 7 39