(X) Bescheide, in ganz geringfügigen Rechtssachen abzufassende, — Vorschrifien uͤber deren Form und Inhalt. Beschlagnahme von Druckschriften — inwieweit sie angeordnet werden kann von widerrechtlich vervielfältigten Werken der Literatur und Kunst — inwiefern selbige verfügt werden kann Beschwerden, wegen Versagung der Berichtserstattung auf eingewendete Appellationen geführte, — bei welcher Behörde selbige anzubrin- gen sind . Besitz eines Grundstuͤcks, durch Verjaͤhrung erworbener, — inwiefern derselbe den Mangel des eignen Rechtstitels ersetzt, um als Besitzer in das Grund= und Hypothekenbuch eingetragen zu werden Bezirke, thicrärztliche, — deren Vermehrung Bibliotheken — deren Anschaffung für die thcologischen Candidatenvereine Bigamie — welcher Nichter zur Fuͤhrung der desfallsigen Untersuchung be— fugt ist Bleicherei — Aussetzung von Praͤmien für deren Verbesserung Blinde — Ausse#ung von Prämien für deren Ausbildung Böhmen, Königreich, — welche Stationen daselbst wegen Uebernahme der aus dem Königreiche Sachsen kommenden Schöblingc errichtet worden sind Botenlöhne, in Gemeindewahlsachen erwachsene, — deren Verguͤtung Braunkohlenbaue, neu entdeckte eder wieder aufgenommene, — Benach— richtigung der Bergaͤmter hiervon Braunschweig, Herzogthum, — Beitritt des dasigen Harz— Weser- Districts zum Zollvereine — welche Uebergangsabgabe vom Branntweine aus dem Fuͤr- stenthume Waldeck daselbst erhoben wird Brunshauser Zoll — Vertrag wegen dessen Regulirung –—— Buchdrucker — deren Verantwortlichkeit für die in ihren Offzinen gedruck- ten Schriften — Verpflichtung derselben. Buchdruckereien — deren Concessionirung Buchhändlerverein zu Leipzig, s. Leipzig. Budissin, Appellationsgericht als Lehnhof, — was selbiges in Bezug auf Be- nachrichtigung der passiv Betheiligten bei Einträgen und Löschun- gen im Grund= und Hypothekenbuche zu beobachten hat . in welchem Falle selbiges ein gerichtliches Anerkenntniß der Ver- zichtleistung des passiv Betheiligten auf die Benachrichtigung von der geschehenen Eintragung oder Löschung verlangen kann Befugniß desselben zu Anhaltung derjenigen, welche unbegründete Eimwendungen gegen den Entwurf des Grund= und Hypotheken- buchs machen, zu Bezahlung der dadurch verursachten Kosten 15 Pebr. 23 Mai 20 März 24 Oct. 10 Dec. 10 Dcc. 12 April 23 Mai 4 Juli 11 Mai 17 Juni 16 Nov. 13 April 5 Febr. 5 Febr. M Seite. 202 fg. 4 fg. 13 fg. 29 32 fg. 1 fg. 37 189 138 288 fa. 313 315 145 fg. 187 200 183 fg. 194 fga. 278, 282 VIII. LXXVIfg. Paragraph. 8 32, 33, 35 8 1 18 41 49 t 3—6, —