(AXIV) Druckschriften, im Auslande gedruckte und im Inlande verlegte, — wer dafuͤr zu haften hat — katholisch-geistliche, — wem die Censor über selbige zusteht — was in Bezug auf deren Vertrieb im Inlande festgesetzt ist — auslaͤndische, politische, — inwiefern zu deren Vertriebe im Inlande besondere Erlaubniß erforderlich ist Düngerstätten — Aussetzung von Prämien für deren Anlegung . Durchgangszoll, im Vereins-Zolltarife auf die Jahre 1843—1845 festge- setzter, — welche anderweite Tarifbestimmungen an dessen Stelle treten E. Ehebruch — welcher Richter die desfallsige Untersuchung zu führen hat Ehen, gemischte, — in welcher Maaße das Gesetz vom sten November 1836 binsichtlich des Schul= und Religionsunterrichts der darin erzeug- ten Kinder ausgeführt werden soll. . 240ct. jLMai Mai O Eingangszollsaͤtze fuͤr auslaͤndischen Zucker und Syrup — deren ander- weite Feststellung — fuͤr das aus dem Koͤnigreiche Belgien eingefuͤhrte Eisen — deren anderweite Feststellung — werden wiederum aufgehoben Einlösungsfrist, dem Schuldner nach geschehener Erecurion und Immission nachgelassene, — von welchem Zeitpuncte an selbige beginnt Einwohnerverzeichnisse — deren Anfertigung zum Behuf der Gewerbe- und Personalsteuerreoision für das Jahr 1845 Eisen — anderweite Zolltarifsatze für dasselbe — aus dem Koͤnigreiche Belgien eingefuͤhrtes, — welcher Eingangs- zoll für selbiges zu entrichten ist — der oberwähnte Eingangszoll wird wiederum aufgehoben Eisenbahn, Saͤchsisch-Schlesische, — Eintritt der Wirksamkeit des Geseßes vom 10ten August 1837 in Bezug auf selbige — — durch welche Flurbezirke selbige auf der Strecke von Dres- den bis Bischoffswerda geführt wird . — — deren Richtung zwischen Bischofswerda und Budissin — — deren Richtung zwischen Loͤbau und der Koͤnigl. Preubischen Grenze Eisenbahnen — welches Erpropriationsverfahren bei Abtretung von Grund- eigenthum an selbige künftig beobachtet werden soll. Cisenbahngesellschaft, Sachsisch-Schlesische, — deren Concessionirung und Bestätigung der für dieselbe entworfenen Statuten – Bedingungen der verliehenen Concession — deren Obliegenheit zum Transporte von Militaͤrpersonen und Mi— litaͤreffecten auf der Bahn — ob und inwieweit selbige auf Ersatz fuͤr Kriegsbeschaͤdigungen und Demolirungen an der Bahn Anspruch machen kann 29 Juni 20 Juli 15 Febr. 18 Nov. 29 Juni 20 Juli 4 Mai 22 Mai 16 Oct. 5 März 22 Aug. *27 Sept. 27 Sept. 17 Sept. 288 fg. 149 fg. 160 199 275 41 291 fg. 195 fg. 199 275 160 fg. 186 273 fg. 287 fg. 122 fg. 235 fg. 236 fg. 261 fg. 239 fg. 241 Paragraph. 3, 29 13 27, 34 28, 34 21 1 — 15 1—18 . 1— 13 16