(XVL) — Familienfideicommisse — unter welchen Voraussetzungen die Eintragung dieser Fideicommißeigenschaft später gestattet werden kamn — Aufforderung der Gerichtsbehörden und sonst dabei Betheiligten zu Ausbringung der noch mangelnden Confirmation und des Con- senses zu selbigen – Verfahren bei deren Eintragung in das Hypothekenbuch im Falle eines entgegenstehenden Widerspruchs Seiten des Besiters des Grundstücks . in welchem Falle die Hypothekenbehörden zu deren Eintragung ermächtigt sind, ohne ein Gesuch um nachträgliche Consenserthei- lung erwarten zu düurfern Farben, der Gesundheit schädliche und zum Bemalen der Conditor= Zucker- baͤcker- und Pfefferkuͤchlerwaaren gebrauchte, — Verbot wider deren Anwendung zu obgedachtem Zwecke — gruͤne, — Aussetzung von Praͤmien fuͤr deren Auffindung Feuerungsanlagen für gewerbliche Zwecke — Aussebung von Prämien für deren Herstellung Fideicommisse = Familien--= -, welche der Confirmation und des Consenses noch entbehren — ob und inwiefern deren nachträg- liche Eintragung in das Grund= und Hypothekenbuch noch ge- stattet werden kann, s. Familienfideicommisse. Fideicommißgut — Erforderniß der Einwilligung der dabei Betheiligten zur Hinzuschlagung eines Grundstücks zu selbigem, sobald auf dem hinzuzuschlagenden Grundstücke Schulden haften Flachsbau — Aussetzung von Prämien für die erste Anlage Belgischer Roͤst- einrichtungen dafuͤr Flachsspinnerei — Aussetzung von Prämien für deren Vervollkommnung Fleischliche Verbrechen — welches Gericht zu deren Untersuchung com- petent ist Fluͤsse, oͤffentliche, — wem die Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit auf selbigen zusteht Forderungen, mit Einwilligung des Oberlehneherrn auf Lehngöter versich- erte und in das Grund= und Hypothekenbuch eingetragene, — ob und inwiefern bei deren Cedirung der lehnsherrliche Consens in Translation der Hypothek auszusprechen ist Frankfurt, freie Stadt, — welche Uebergangsabgabe selbize vom Biere erhebt G. Gebühren in Kirchen= und Schulfachen, s. Sporteln. Geistliche — welche Bemerkung selbige in Bezug auf das Ableben der vor dein ##sten Altersjahre Verstorbenen in dem Kirchenbuche aufzu- nehmen haben — deren Anweisung zu Einreichung von Verzeichnissen über die von Grundstücken an sie zu entrichtenden Abgaben der & 15 unter 5 1 des Gesetes vom öten November 1843 bezeichneten Art Tag. 19 Dec. 30 Mai 10 ODcc. 10 Dec. 20 Dec. 10 Dec. 10 Dec. 24 Oct. 5 Sept. 20 Dec. 17 Juni 30 Mai 1 Juni Seite. 317 fg. 3lis fg. 319 193 fg. #314 309 320 194 fgq. 190 fg. 191 fg. Paragraph. 46 25 15 36