(KXVI) rED[—** ç Tag. Seite. Paragrayh. Gemeindebeamte — inwiefern selbige für ihre Bemöühungen in Gemeindee wahlsachen eine Entschädigung nicht in Anspruch nehmen. konnen 23 Mai 188 4 Gemeindebuch — welche Notiz in Gemeindewahlsachen * selbigem gebracht « r werden soll . 23 Mai 188 7 Gemeinden = Kirchen= —, evangelisch- lutherische, — deren Vertretun J. in Rechtsstreitigkeiten .. ·3z0Mäkz-,1.40fg. — in welcher Maaße deren Vertretung stattfi ndet — wer letztere zu übernehmen hat 1—4. — Land- — — Verfahren bei den darauf bezüglichen Bahlen und welche Kosten dabei in Ansatz zu bringen sind 23 Mai 187 1—7 Gerichtsbarkeit auf offentlichen Flüssen, Landstraßen und Chausseen — deren Ausübung 5 Sept. 271. fg Gerichtsbehörden — was selbige bei Aulegung der Grund= und Hypo- thekenbücher in Bezug auf Verständigung der Grundstuͤcksbesitzer über die Hinzuschlagung walzender Grundstücke zu geschlossenen Gütern zu beobachten haben 13 Sept. 272 fg. Gerichtsstand des erblaͤndischen ritterschaftlichen Ereditvereins 26 April 164 6 — der Saͤchsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft 10 Juli 245 5 — der landstaͤndischen Hypothekenbank fuͤr die Oberlausitz. 26 Juli 212 3 — wegen fleischlicher Verbrechen 24 Oct. 288 fg. Gesellen, wandernde, — welche Modification rücksichtlich der in 129, pet. 4 der Armenordnung enthaltenen, und auf das Vagabondiren derselben bezuglichen Vorschrift eintritt 9 März 123 fg. Gewerbe — Aussetzung von Prämien zu deren Beförderung auf die Jahre 6 " 10 Dece. 308 fg. 23—48 Gewerbe= um Hersonalsteuer — deren Revision für das Jahr 1845 18 Nov. 291 fg. Gewerbestener — Vernehmung der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesell- schaft damit 22 Ang. 242 17 Gewerbsberechtigungen — welche Gerechtigkeiten darunter zu verstehen sind 15 Febr. 38 4, 5 Gläubiger — deren Eintragung in das Grund- und Hypolhekenbuch- 15 Febr. 41 16 — in welchem Falle selbige aus einem Vertrage oder letzten Willen die Eintragung einer Forderung in das Grund= und Hypotheken- buch verlangen konnen 4 19 – deren Befriedigung aus den Erstehungsgeldern des versteigerten Grundstücks nach einem Vertheilungsplane . , 44 29 Grund= und Hypothekenbehörden — deren Qualification und Obliegen= heiten 15 Febr 45 fg. 32—38 — — ob und. inwiefern selbige zu Eintragung der Familienfidei- commisse an Grundstuͤcken in die Grund- und Hypotheken- buͤcher, welche der Confirmation und des Consenses zur Zeit noch entbehren, berechtigt sind 19 Dec 317 fg. Grund= und Hypothekenbuchsacten — welche Verhandlungen in sel- bige aufzunehmen sind . 15 Febr. 67 fg. 119 Grund- und Hypothekenbuchsfuͤhrer — dessen Verpflichtung, Ge- schaftskreis und Stellvertretung 15 Febr. 56 fg. 84—87 Grund= und Hypothekenbücher — Modalität der Ausführung des dar- auf bezüglichen Gesetes vom 6ten November 1843 15 Febr. 37 fa. 1844.