IAXI) 2. Landesältester des Markgrafthums Oberlausi — dessen Stellung der Hy- pothekenbankverwaltung gegenüber Landgemeinden — Verfahren bei den darauf bezüglichen Wohlen und welche Kosten dabei in Ansatz zu bringen sind Landstraßen — wem die Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit auf. selbigen zusieht Landtag, kuͤnftiger, — Veranstaltung der darauf bezuͤglichen Ergaͤnzungswahlen — Bestellung von Commissarien zu Leitung der darauf bezuͤglichen Wahlen Landtagsabgeordnete — welche Kosten bei deren Wahlen vergütet werden Landwirthschaft — Aussetzung von Prämien zu deren Beförderung auf die Tahre 1845—1850 Lederfabrikation — Aussetung von Prämien fuͤr deren Verbesserung. Lehne — Pfarr= und Schul-— s. Pfarrlehne — Schullehne. Lehngelder — ob und inwiefern Veräußerungsverträge über Grundstücke den Betheiligten vorzulegen sind, wenn der Nachweis über deren Be- zahlung beigebracht wire Lehngüter — die lehnrechtlichen Vorschriften wegen Auflassung, Suchung und Befolgung der Lehn fuͤr selbige verbleiben in Guͤltigkeit — von welchem Zeitpuncte an dem Erwerber die im Lehnsmandate bestimmte Frist zu Suchung der Lehn laͤuft — inwiefern bei Cessionen solcher Forderungen, welche mit Einwillig- ung des Oberlehnsherrn auf selbige versichert und in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen sind, die Erwähnung des lehns- herrlichen Consenses nicht erforderlich ist · — unter welchen Erforderniss en dem Verlangen des Besigers, daß der Tarwerth derselben in das Grund= und Hypothekenbuch ein- getragen werde, gewillfahrt werden kann — Miteintragung des letzten Kaufpreises darin — inwiefern die Beurtheilung und Fest- stellung der consensuablen Summe den Lehnhöfen überlassen bleibt – nach welchen Vorschriften die Lehnhöfe zu Dresden und Budissin in Bezug auf Benachrichtigung der passiv Betheiligten bei Ein- trägen und Löschungen im Grund= und Hypothekenbuche zu ver- fahren haben — Modalität der Behändigung der Benachrichti- gung an Personen, welche sich im Auslande aufhalten – in welchem Falle die Lehnhofe ein gerichtliches Anerkenntniß der Verzichtleistung des passiv Betheiligten auf die Benachrichtigung von der geschehenen Eintragung oder Löschung im Grund= und Hypothekenbuche verlangen konnen – inwiefern die darauf haftenden jährlichen NRenten oder Forderun= gen bestimmter Abentrichtungen oder Leistungen bei deren Eintra- gung in das Grund= und Hypothekenbuch in Capital zu verwan- deln sind — welchen Beschränkungen die ohne lehnsherrlichen und beziehendlich mitbelehnschaftlichen Consens im Hypothelenbuche ein— getragenen Auszugsforderungen unterliegen » Tag. 26 Juli 23 Mai 25 □ 15 Nov. 18 Dec. 27 Dec. 29 Nov. 10 Dec. 10 Dec. 15 Febr. 20 Dec. Sept. Seite. 229 187 271 fg. 290 292 fg. 315 fg. 324 296 fg. 304 fg. 313 fq. 320 q. 321 Paragraph. 107—112 1—7 1 — 12 13 — 22 44 6 und 7