(XXV ) R. Realgerechtigkeiten, mit einem Grundstuͤcke verbundene, nutzbare, — welche Vorschriften zu beobachten sind, wenn der Besitzer deren Eintragung in das Grund= und Hypothekenbuch verlangt Rechtssachen, ganz geringfügige, nach den Vorschriften des Gesetzes vom 16ten Mai 1839 zu behandelnde, — Form und Inhakt der des- falls abzufassenden Bescheide . Rechtsstreitigkeiten zwischen Schiffern auf der Ebe — zu deren Emscheidung competent ift. nach welchen gesetzlichen Vorschriften dabei verfahren werden soll — Verfahren bei eingewendeten Appellatsonen darin .. s. Gemeinden. Rectoren an gelehrten Schulen — inwiefern sie zur Theilnahme an den theologischen Candidatenvereinen berechtigt sind Recurs wegen confiscirter Druckschriften — von wem selbiger angestellt wer- den kann — Verfahren bei der Entscheidung darüber in schifffahrts= und strompolizeilichen Strassachen — an welche Verwaltungsbehörde selbiger zu richten ist Reisefortkommen der Obrigkeiten — in welchen Fällen eine Vergütung dafür in Gemeindewahlsachen gestattet wird . Religionsunterricht — Modalität der Ausführung der darauf bezüglichen Bestimmungen des. Gesetzes vom Isten November 1836 hinsicht lich der Kinder aus gemischten Ehen. welche Behoͤrde Renten, jaͤhrliche, auf Lehnguͤtern haftende, — inwiefern selbige bei deren Eintragung in das Grun= und Hypothekenbuch zu Capital zu reranschlagen sind Requisitionen an die Gerichtsbehörden der Scrafanstalten zu Waldheim, Zwickau und Hubertusburg zu Bekanntmachung von Erkenntnissen oder Verordnungen an Detinirte — Anweisung der Criminalge-= richtsbehörden zu Mitsendung von Abschriften der Urtel und Ent- scheidungsgrunde von ausländischen Behörden in wegen Nachdrucks literarischer Erzeugnisse anhängigen Untersuchungen an inländische Behörden ergangene, — von welchem Gerichte darauf zu verfügen ist Revisionsverfahren auf der Elbe — welche Staaten dem darüber abge- schlossenen Vertrage beigetreten sind Rinderpest, im Königreiche Böhmen ausgebrochene, — welche Maaßregeln gegen deren Einschleppung in hiesige Lande ergriffen worden sind Nittergüter — Grumdsätze, nach welchen die Lehnhöfe bei Anlegung der Grund= und Hypothekenbücher für selbige zu verfahren haben, . Lehngüter. 6 Rubenzucker, inländischer, — Steuersatz für selbigen 1844. 20 März 5 Febr. 16 Nov. 23 Mai 2 Mai 6 Mai 20 Dec. 20 Oct. 29 Nov. 1844 16 Nov. 1843 o Aug. 20 Nov. 29 Juni Seite. 38 202 fl. 279 280 135 279 188 149 fa. 166 321 289 fg. 294 277 fg. CXXI fg. 293 198 Paragraph. 1—15 1—13 1—XI II