(XXX ) Untersuchung in. leischlichen Verbrechen — welcher Richter selbige zu füh- ren hat Untersuchungen wegen Beeinträchtigungen an Werken der Literatur und Kunst — wer den desfallsigen Antrag zu stellen hat Elbe — welche Behoͤrden zu deren Fuͤhrung competent sind nach welchen gesetzlichen Vorschriften dabei verfahren werden soll — inwiefern darin die Appellation an die hoͤhere Justizbehoͤrde un- statthaft ist — Gestattung des Recurses an die hoͤhere Verwal— tungsbehoͤrde im Auslande wegen Nachdrucks literarischer Werte anhaͤngige, — welche inlaͤndische Behoͤrde auf desfallsige Requisitionen auslaͤn- discher Behoͤrden zu verfügen hat Unzucht mit Personen im bewustlosen Zustande oder mit Kindern unter 14 JFahren — welches Gericht zur Führung der desfallsigen Unter- suchung competent ist. — widernatuͤrliche, — welcher Richter zu Föhrung der desfallsi igen Untersuchung befugt ist. als Gewerbe — welcher Richter die desfallsige Untersuchung zu führen hat Urtel, (. Erkenntnisse. V. Vagabunden — Errichtung von Stationen zwischen den Königreichen Sach- sen und Böhmen wegen deren gegenseitiger Uebernahme Veränderungen an einem Grundstückscomplere — was unter selbigen zu verstehen ist Veräußerungsverträge über Grurdstücke, zur Eintragung des neuen Be- sißers in das Grund= und Hypothekenbuch eingereichte, — wel- chen Betheiligten selbige zuvörderst vorzulegen sind . Vereine fü-: Fortbildung der Candidaten der Theologie — Regulatio für elbige Verführung 9 Unzucht — wem die Untersuchung wegen dieses Vergehens zusteht Verjährung — was darüber in Bezug auf die in das Grund- und ba thekenbuch eingetragenen Rechte festgesetzt ist . des Rechtsschutzes an Werken der Literatur und Kunst — der von dem ritterschaftlichen Creditvereine ausgegebenen Pfandbriefe 2c. — der nicht erhobenen Zinsen und Dividenden von Actien der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft — der verlorenen c. Actien, Talons und Dididendenscheine vorgenannter Gesell- schaft — der von der landständischen Hypothekenbank für die Oberlausit ausgegebenen Pfandbriefe 2c. — was in Bezug auf selbige festgesetzt ist wegen schifffahrts= und strompolizeilicher Vergehungen auf der —. — 24 Oct. 22 Febr. 16 Nov. - *- 29 Nov. 24 Oct. 12 April 15 Febr. 15 Febr. 420 Maͤrz 12 Deec. 24 Oct. 15 Febr. - 22 Febr. 26 April 10 Juli 26 Juli Selee. 288 fg. 29 279 294 288 fg. 145 fg. 39 37 133 fg. 294 fg. 288 fg. 40 28 174 250, 251 216 Paragraph. 10 13, 14 3 60 34, 40 30