( 91) Nummer. 34. Anmerkungen. Feld. 1. Nr. 46 b, 81, 129, 160 und 165 des Flurbuchs. Diese Stücke sind Erbpachtsgrundstücke. Davon ist zu entrichten: 1 Thlr. 12 Ngr. 4 pf. jährlicher Erbzins an's Rittergut N. N. Lehnwaare nach 3 v. H. in jedem Veräußerungsfalle an dasselbe. Drei Thaler jährlicher Erbpachtzins an die Mühle Nr. 21 dieses Grund- und Hypothekenbuchs. Aus dem Entwurfe übergetragen am 2. October 1845.