Gesch-und Vem munngst lat für das Königreich Sachsen, 5“ Stück vom Sabre 1844. 5 15.) Decret wegen Bestätigung der Statuten für die Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschädenvergütung in Leipzig; vom 24sten März 1844. Dees Ministerium des Innern hat, im Einverständnisse mit dem der Justiz, den vorge- legten Statuten der neu begründeten Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschädenvergütung in Leipzig die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen ohne Ausnahme auf das Genaueste nachgegangen werden soll. Hierüber ist dieses Deecret bei dem Ministerium des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels vollzogen worden. Dresden, am 24 sten März 1844. Minikterinm des Innern. E )Enuard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 4 Demuth. 16.) Verordnung wegen Erlassung nachstehenden Regulativs über die theologischen Candidatenvereine; vom 20sten März 1844. Bereits mittelst der Generalverordnungen vom 19ten December 1788 und vom 13ten Februar 1 824 ist den Superintendenten, sowohl vie Aufsicht auf die in ihrer Diöces sich aufhaltenden Candidaten der Theologie, als die Sorge für deren Fortbildung in ihrem Be- 1844. 18