145 ) Gesch und Verorduungsb laft für das Königreich Sachsen, Gtes Stück vom Jahre 1844. M 21.) Decret wegen Bestätigung der Statuten des Cunnersdorfer Actienvereins; vom Zten April 1844. Des Ministerium des Innern hat, im Einverständnisse mit dem Justizministerium, den Sta- tuten des in Roßwein unter dem Namen: „Cunnersdorfer Actienverein“ zu Aufsuchung von Steinkohlenlagern in Cunnersdorfer Flur zusammengetretenen Actienvereins die nachgesuchte Bestätigung dergestalt hiermit ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Ge- naueste nachgegangen werden soll. "6„ Zu dessen Beurkundung ist dieses # Deeret bei dem Ministerium des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels voll- zogen worden. Dresden, den Zten April 1844. „Ninisterium des Innern. Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. Demuth. M 22.) Verordnung, die gegenseitigen Schubübernahmestationen zwischen den Königreichen Sachsen und Böhmen betreffend; « vom 12ten April 1844. R Ministerium des Innern hat in Betracht, daß eine theilweise Veränderung in den zur Uebernahme der aus Böhmen einlangenden Schüblinge bestimmten Stationen wegen der wei- 1844. 20