(159) ich niß ieer Schule zu N. aufgenommen worden sind. Otbb und auf dem Grunde welcher Er- " Confession, . Aus mächtigung das Kind am Religions- in welcher das Kind welchem Grunde unterrichte einer Confession, in welcher Anmerkungen. zu erziehen ist. " es nicht zu erziehen ist, Theil nimmt. 6. 7. 8. 9. protestantisch. Confession des Vaters. Confession der protestantisch. Mutter. protestantisch Yrühtche Vertrag katholisch. Confession des Vaters.] Nimmt am protestantischen Reli= Verlängerung der Erlaubniß gionsunterrichte Theil vermöge Er= bis zu 184. laubnißscheins des (Amts. lt. Verordn. d. H. Minist. Gerichts ) d. d. bisdes Cultus v. zum . . ... . ... 184 katholisch. Gerichtlicher Vertrag Nimmt am protestantischen Reli- d. 4. gionsunterrichte nicht Theil. Genehmigung der protestantisch. leiblichen Aeltern.