183 ) Gesch--und Verord nungsblatt für das Königreich Sachsen, Stes Stück vom Jahre 1844. —. — — — — — — — ———— — „ 30.) Bekanntmachung, den Beitritt des Herzoglich Braunschweigischen Harz-Weser-Districts zum Jollverein betreffend; vom 11ten Mai 1844. Be#i dem Anschlusse des Herzogthums Braunschweig an den Zollverein, welcher nach der Verordnung vom 2 Ssten December 1841 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1841 Seite 309) durch Vertrag vom 1 9gten October desselben Jahres mit dem 1sten Januar 1842 erfolgt ist, war, in Gemäßheit eines besonderen Vertrags vom 16ten December 184 1, der Braunschweigische Harz-Weser-District von dem Beitritte zum Zollverein noch ausge- schlossen und bei dem Hannover-Oldenburgischen Steuervereine geblieben; zugleich waren durch einen Staatsvertrag vom 17ten December 1841 und durch die, demselben unter A. bis E. (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1841 Seite 356 folg.) beigefügten besonderen Uebereinkünfte zwischen dem Zollvereine und dem Steuervereine weitere Verein- barungen wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse getroffen worden. Diese Verträge vom 1 öten und 17ten December 1841, deren Dauer ursprünglich auf das Jahr 1842 beschränkt war, sind demnächst nach der Verordnung vom öten Januar 1843 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1843 Seite 3) noch auf die Dauer des Jahres 1843 verlängert worden; eine fernere Erneuerung derselben hat jedoch nicht statt- gefunden. . Eststdahexnntdem1stenJanuar1844 I. der Braunschweigische Harz-Weser-District in den Zollverein aufgenommen worden. Nachdem die Einrichtung der Zollverwaltung daselbst beendet ist, wird wegen der Ver— kehrsverhältnisse zwischen dem Braunschweigischen Harz-Weser-District und den übrigen Thei— len des Zollvereins Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1.) In dem gesammten Harz-Weser-Districte, welcher den Verwaltungsbezirk des in Holzminden errichteten Hauptzollamtes bildet, sind sämmtliche Vereinszollgesetze in Kraft getreten. 1844. 26